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Staat hilft Kultursektor auch 2021 finanziell in der Corona-Krise

Keystone-SDA
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Bern,

Den von der Corona-Krise gebeutelten Kultursektor will der Staat auch in diesem Jahr finanziell unterstützen. Für 2021 stehen Bundesmittel in der Höhe von 130 Millionen Franken zur Verfügung, wie nach der Sitzung des Nationalen Kulturdialogs am Donnerstag mit Vertretern von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden bekannt wurde.

Kulturschaffender Coronavirus
Kulturschaffende haben am Samstag in zehn Westschweizer Städten auf ihre schwierige Lage in der Corona-Krise aufmerksam gemacht. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Zentrum des Treffens standen nach Angaben des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Kultursektor und die gemeinsam erarbeiteten Unterstützungsmassnahmen.

Die Vertreter der verschiedenen Ebenen hätten sich über die Erfahrungen der ersten Phase der Unterstützungsmassnahmen ausgetauscht und die weiteren Herausforderungen diskutiert.

Die Kultur sei sehr stark von der Corona-Krise betroffen, betont der Nationale Kulturdialog. Er erinnert daran, dass gleich zu Beginn der Pandemie als Unterstützungsmassnahmen für den Kultursektor À-fonds-perdu-Beiträge eingeführt wurden, die die gesamtwirtschaftlichen Massnahmen ergänzen. Von knapp 15'000 Gesuchen im vergangenen Jahr wurden 10'000 gutgeheissen.

Für die Durchführung zuständig sind die Kantone (Ausfallentschädigungen), der Verein Suisseculture Sociale (Nothilfe zugunsten der Kulturschaffenden) und die Dachverbände (Finanzhilfen zugunsten der Laien-Kulturvereine).

Die Kulturämter der Kantone haben nach Angaben des Nationalen Kulturdialogs im vergangenen Jahr über 7700 Gesuche für Ausfallentschädigungen im Kulturbereich bearbeitet und abgeschlossen. Schweizweit wurden rund 5800 Gesuche nach einheitlichen Kriterien genehmigt.

Kulturunternehmen und Kulturschaffende erhielten dadurch über 208 Millionen Franken zur Eindämmung der Schäden der Corona-Pandemie im Kulturbereich. Die Finanzierung erfolgte je zur Hälfte durch die Kantone und den Bund.

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