Staatsanwalt fordert 44 Monate Haft für Ex-Elvetino-Chef
Der frühere Elvetino-Chef könnte für seine Geschäftspraktiken eine unbedingte Freiheitsstrafe von 44 Monaten erhalten.
Die Staatsanwaltschaft hat am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich für den früheren Elvetino-Chef eine unbedingte Freiheitsstrafe von 44 Monaten verlangt. Zwei seiner Geschäftsfreunde sollen zu bedingten Strafen von 24 und 18 Monaten verurteilt werden. Bei dieser Geschichte reibe man sich die Augen, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer.
Es gehe um Geschäftsmänner alter Schule, die sich gegenseitig Geschäfte und Aufträge zugeschanzt, die Gewinne untereinander aufgeteilt und die ihre Abschlüsse bei einem Glas Wein auf Geschäftsspesen gefeiert hätten Er warf dem heute 68-Jährigen, der von 2011 bis zu seiner fristlosen Entlassung im August 2017 das Bahngastronomie-Unternehmen der SBB leitete, unter anderem ungetreue Geschäftsbesorgung, Veruntreuung und Betrug vor.
Chef und Komplizen sollen Firmenvermögen missbraucht haben
So soll sich der ehemalige Elvetino-Chef grosszügig aus der Firmenkasse bedient haben. Zudem soll er einen alten, langjährigen Kollegen als externen Berater mit einem Tagesansatz von 2500 Franken angeheuert haben. Und 20 Prozent des Honorars als Kick-back zurückerhalten haben.
Und über die Firma eines weiteren Kollegen soll er Gastro-Produkte aus China importiert und zu überteuerten Preisen an die Elvetino AG verkauft haben. Das Gesamtbild der Untersuchung täusche nicht – das Ermittlungsergebnis sei eindeutig, hielt der Staatsanwalt fest. Die drei Beschuldigten hätten sich dreist am Geschäftsvermögen der Elvetino AG bedient.
Aussageverweigerungsrecht genutzt
Der Elvetino-Boss und seine beiden Freunde – der 78-jährige Berater und der 68-jährige Importeur – machten am Mittwochvormittag vor dem Gericht von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Sie verwiesen auf ihre Angaben im Rahmen der Untersuchung.
Die Verhandlung geht am Mittwochnachmittag und am Donnerstag mit den Plädoyers der Verteidiger weiter. Wann die Urteile zu erwarten sind, ist noch nicht bekannt.