Staatsanwalt fordert Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils im Mordfall einer jungen Frau in Ostermundigen BE.
Berner Obergericht
Am Donnerstag hat der Staatsanwalt vor dem Berner Obergericht die Gewalttat gegen eine junge Frau aus August 2021 in Ostermundigen BE eindeutig als Mord qualifiziert. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Der Staatsanwalt hat am Donnerstag vor dem Berner Obergericht die Gewalttat an einer jungen Frau im August 2021 in Ostermundigen BE klar als Mord bezeichnet. Er forderte eine Bestätigung des entsprechenden erstinstanzlichen Urteils. Der angeklagte Mittzwanziger war in erster Instanz wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt worden.

Der Beschuldigte habe sich sehr wohl besonders skrupellos verhalten, sagte der Staatsanwalt am Donnerstag in seinem Plädoyer. Er habe für die Berufsschule einen Laptop gebraucht, den er sich nicht habe leisten können. Ihm sei wegen Schulden finanziell das Wasser bis zum Hals gestanden. Bei seiner Bekannten habe er gehofft, beides, Laptop und Geld, zu erhalten.

Die beiden seien in Streit geraten. Der Angeklagte habe keinen Versuch unternommen, diesen zu schlichten. Stattdessen sei sein Wille, sie zu töten, stark gewesen.

Skrupellose Tat ohne Vorplanung

Auch wenn die Tat nicht von langer Hand geplant worden war, könne sie die Merkmale eines Mordes erfüllen kam der Staatsanwalt zum Schluss.

Nach dem Tod des Opfers habe sich der Angeklagte vom Mobiltelefon des Opfers via Twint selber Geld überwiesen und den Laptop der jungen Frau behändigt. Mit dem Geld habe er Schulden beglichen und sei dann mit einem anderen Schwarm in Zürich shoppen gegangen. Dies alles zeuge von besonderer Skrupellosigkeit und Kaltblütigkeit.

Unglaubwürdige Aussagen des Angeklagten

Der Beschuldigte habe seine Aussagen immer wieder dem Stand der Ermittlungen angepasst. «Ein Hüst und Hott», sagte der Staatsanwalt. Die Aussagen sein nicht glaubhaft, der Angeklagte habe Schutzbehauptungen aufgestellt.

Unter dem Coaching seines Verteidigers habe der Mann am Donnerstag gestanden, die Frau umgebracht zu haben, sagte der Anwalt der Eltern des Opfers. Das Geständnis habe einzig das Ziel, eine Verurteilung wegen Mordes abzuwenden.

Das Opfer habe wegen ein paar hundert Franken und einem Laptop sterben müssen. Dies sei besonders verwerflich und skrupellos. Die Tat erfülle die Merkmale eines Mordes. Auch er forderte eine Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils.

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