Vor dem Berner Obergericht fordert der Verteidiger für seinen Mandanten einen Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung und eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren.
Berner Obergericht
Der Angeklagte soll im August 2021 eine Bekannte in Ostermundigen, einem Vorort von Bern, getötet haben. (Symbolbild) - Keystone

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im August 2021 eine Bekannte im Berner Vorort Ostermundigen umgebracht zu haben. Der notorisch in Geldnöten steckende Angeklagte soll die Frau wegen Geldes und eines Laptops ums Leben gebracht haben, heisst es in der Anklage. In erster Instanz wurde der Mann wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt.

Damals hatte der Verteidiger noch auf Freispruch plädiert, weil es nicht zweifelsfrei erwiesen sei, dass der Angeklagte wirklich der Täter sei. Am Donnerstag vor Obergericht gestand der Angeklagte dann ein, die Frau umgebracht zu haben.

Geständnis des Angeklagten

Der Verteidiger brachte vor, die Tat könne nicht als Mord qualifiziert werden, denn der Täter sei nicht besonders skrupellos oder grausam vorgegangen. Die Tat sei auch nicht von langer Hand geplant worden. Vielmehr habe der Angeklagte bei einem Streit einfach «rot gesehen».

Als sich die Frau nach einem Schlag mit einer Flasche an den Kopf und Würgen am Hals nicht mehr bewegte, habe sein Mandant fälschlicherweise darauf geschlossen, dass sie nicht mehr lebe. Er habe sie dann in der Badewanne abgelegt. Dass es beim Streit um Geld gegangen sei, habe sein Mandant vor Obergericht verneint. Dies sei glaubhaft.

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