Staatsanwalt sieht Eventualvorsatz bei Unfall von Andelfingen ZH
Ein Mann muss sich wegen eines riskanten Überholmanövers auf der A4 bei Andelfingen ZH vor Gericht verantworten. Dabei kam es zum Unfall und ein Mensch starb.
Ein heute knapp 26-jähriger Schweizer hat laut Anklage im November 2017 einen tödlichen Verkehrsunfall auf der A4 eventualvorsätzlich verursacht. Das sagte der Staatsanwalt am Freitag am Obergericht des Kantons Zürich. Dort wird über die Berufung des Beschuldigten verhandelt. Die erste Instanz hatte Fahrlässigkeit erkannt.
Das Bezirksgericht Andelfingen ZH hatte den Mann im Juli 2021 der mehrfachen Gefährdung des Lebens, fahrlässigen Tötung, fahrlässigen schweren Körperverletzung sowie verschiedener Verkehrsdelikte schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten.
Bei dem Unfall auf der A4 bei Andelfingen ZH war ein Kollege des Beschuldigten getötet worden. Weitere Menschen wurden mittelschwer verletzt. Der Angeklagte hatte den Unfall mit einem riskanten Überholmanöver über einen Autobahnrastplatz verursacht.
Staatsanwalt nennt Überholmanöver einen «Wahnsinnsritt»
Vor dem Obergericht sagte der Beschuldigte, mit der Berufung wolle er eine Strafreduktion erreichen. Er habe «schon genug Strafe erlitten», sei doch bei dem Unfall sein bester Kollege ums Leben gekommen. Das mache ihn zu schaffen.
Bei Detailfragen zum Unfallablauf machte er von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Dass er das Risiko eines schweren Unfalls in Kauf genommen habe, hatte er nie anerkannt.
Laut Staatsanwalt kann von Fahrlässigkeit nicht gesprochen werden. Der Beschuldigte habe mit seinem «Wahnsinnsritt», mit dem er einen Sattelschlepper überholen wollte, jegliches Verantwortungsbewusstsein vermissen lassen. Zudem habe er eine «enorme Gleichgültigkeit» gegenüber seinen Mitmenschen an den Tag gelegt.
Er habe eventualvorsätzlich gehandelt: Zwar habe er das Ergebnis des Manövers – ein Todesopfer, mehrere teils schwer Verletzte – nicht gewünscht, aber in Kauf genommen. Angemessen sei eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren.