Staatsanwalt zieht Urteile gegen Umweltaktivisten weiter
Geländebesetzer vom Mormont-Hügel kommen vor das Kantonsgericht. Dies hat der Waadtländer Staatsanwalt zu den Umweltaktivisten entschieden.
Das Wichtigste in Kürze
- Sieben Umweltaktivisten müssen sich vor dem Waadtländer Kantonsgericht verantworten.
- Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Urteile des Bezirksgerichts Rekurs eingelegt.
- Die Aktivisten besetzten den Mormont-Hügel.
Mehrere Besetzer des Mormont-Hügels müssen sich vor dem Waadtländer Kantonsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat Rekurs eingelegt gegen fünf der sieben Urteile, die in erster Instanz am Bezirksgericht Nyon gefällt worden waren.
Die Waadtländer Staatsanwaltschaft bestätigte am Montag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht der Zeitung «24 heures». Weitere Angaben zu diesen Fällen, insbesondere worauf sich die Berufungen beziehen, machte die Staatsanwaltschaft nicht.
Das Bezirksgericht in Nyon hatte die Strafen für die sieben Angeklagten Mitte Januar stark reduziert. Die meisten wurden zu Geldstrafen verurteilt. Staatsanwalt Eric Cottier hatte dagegen unbedingte Gefängnisstrafen für die Umweltaktivisten beantragt.
Den Angeklagten wurde vorgeworfen, sich während der Räumung des Protestlagers auf dem Gelände des Baustoffkonzerns Holcim in Eclépens VD Ende März 2021 der Polizei widersetzt zu haben. Sie protestierten damals gegen die Erweiterung eines Steinbruchs auf dem Gelände des Mormont-Hügels.
Die Urteile gegen diese sieben Geländebesetzer sind die ersten einer langen Reihe. Rund 40 weitere Aktivisten werden zu einem späteren Zeitpunkt vor Gericht gestellt.