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Staatsanwältin fordert im Frutigen-Prozess Strafe von 17 Jahren

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Thun,

Im Frutigen-Prozess fordert die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von 17 Jahren. Der Angeklagte soll im Februar 2018 seine Freundin getötet haben.

Das Regionalgericht Oberland in Thun. (Archivbild)
Das Regionalgericht Oberland in Thun. (Archivbild) - sda - Keystone/ANTHONY ANEX

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 57-jähriger Schweizer soll im Februar 2018 seine Freundin getötet haben.
  • Die Staatsanwaltschaft fordert nun eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren.

Der Angeklagte im Frutigen-Prozess soll wegen vorsätzlicher Tötung und Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren verurteilt werden. Das hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag gefordert.

Der 57-jährige Schweizer habe im Februar 2018 seine Freundin getötet und danach deren Wohnung in Frutigen in Brand gesetzt. Dies sagte Staatsanwältin Barbara Wüthrich vor dem Regionalgericht in Thun. Zwar gebe es keine direkten Beweise, doch sprächen eine Reihe von Indizien für diesen Tathergang.

Der Angeklagte hat stets seine Unschuld beteuert. Das Plädoyer der Verteidigung folgt am Freitag. Das Urteil wird am 16. Oktober erwartet.

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