Stadt Zürich

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ex-Häftling Brian!

Redaktion
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Zürich,

Die Droh-Videos von Ex-Häftling Brian haben Folgen! Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat heute entschieden, aktiv zu werden.

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Brian droht seinem Ex-Knast-Kollegen. - TikTok / @brian_nr1

Das Wichtigste in Kürze

  • Brian postete zuletzt immer wieder Droh-Videos gegen einen Ex-Knast-Kollegen.
  • Nun könnten diese Folgen haben für den seit zwei Monaten in Freiheit lebenden Brian.
  • Die Staatsanwaltschaft wird aktiv.

«Ich werde dich töten! Dein Blut wird fliessen, Skorp! Schau diese Klinge, die wirst du bekommen.» Brian Keller sorgt nur zwei Monate nach seiner Freilassung für Negativ-Schlagzeilen.

Der bekannteste Ex-Häftling der Schweiz droht in einem Whatsapp-Videochat, der «SRF» vorliegt, seinem früheren Kumpel Giorgio Lörtscher. «Skorp808», wie er sich nennt. Mit Gewalt-Androhungen – und mit einem Messer.

Auf Tiktok legt er nach, zeigt etwa, wie er seinen heutigen Rivalen zuhause aufsucht. Brian erklärt später, dass es sich nur um Promo für einen Box-Kampf handle.

Heute sorgte er auf TikTok das nächste Mal für Aufsehen. «Ich will seinen Kopf – für das bin ich bereit, alles da draussen aufzugeben. Ich will sehen, wie er leidet.» (Video oben)

Und jetzt wird klar: Diese Videos haben Folgen!

Zürcher Staatsanwaltschaft wird aktiv gegen Brian

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat entschieden, wegen Brian Keller erneut aktiv zu werden. Sie prüft derzeit, ob seine Drohungen auf TikTok strafrechtlich relevant sind.

Diese Abklärungen seien gestützt auf derzeit laufende, polizeiliche Ermittlungen, hiess es am Dienstag auf Anfrage bei der Staatsanwaltschaft. Weitere Angaben wollte sie dazu nicht machen.

Seit zwei Monaten ist Keller wieder auf freiem Fuss und trainiert für sein Lebensziel, Weltmeister im Boxen zu werden. Regelmässig postet er auf Social Media Videos von seinen Trainings.

Im November verurteilte das Bezirksgericht Dielsdorf den 28-Jährigen unter anderem wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren. Auslöser dafür waren mehrere Angriffe auf Gefängnismitarbeiter.

Eine Fortsetzung der Sicherheitshaft hielt das Gericht aber für nicht angezeigt. Keller, der seit 2016 im Gefängnis sass, wurde zwei Tage nach dem Urteil entlassen.

Kommentare

User #2078 (nicht angemeldet)

Die Unternem gar nicht er wirt weiter machen 😆😆😆

User #6520 (nicht angemeldet)

Ab in den Steinbruch...

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a
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