Staatsanwaltschaft eröffnet Verfahren gegen Aargauer Tierquäler
Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hat ein Verfahren wegen Tierquälerei gegen den Halter in Oftringen AG eröffnet. Sie beantragt auch ein Tierhalteverbot.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hat ein Verfahren wegen Tierquälerei eröffnet.
- Dies gegen den Tierhalter aus Oftringen AG, der am Dienstag festgenommn wurde.
- Sie beantragt ebenfalls ein Tierhalteverbot.
Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hat gegen den Tierhalter, der am Dienstag in Oftringen AG festgenommen wurde, ein Verfahren wegen mehrfacher Tierquälerei eröffnet. Sie wird beim Zwangsmassnahmengericht als Ersatzmassnahme ein Tierhalteverbot beantragen. Der Beschuldigte Bruno S. ist wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz vorbestraft.
Er wurde im Juli 2019 von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Im November 2019 erging ein weiterer Strafbefehl, gegen den Einsprache erhoben wurde.
Beschuldigter war «überfordert»
Der Beschuldigte machte bei der Einvernahme geltend, durch die langjährige und intensive Pflege seiner hochbetagten Mutter sowie deren kürzlichen Tod mit der Tierhaltung überfordert gewesen zu sein.
Die Staatsanwaltschaft will am (heutigen) Donnerstag ans Zwangsmassnahmengericht gelangen und beantragen, dass dem Beschuldigten untersagt wird, Tiere zu halten. Es gilt laut Angaben der Staatsanwaltschaft vom Donnerstag die Unschuldsvermutung.
Am Dienstag hatte die Kantonspolizei Aargau nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm in Oftringen einen Tierhalter festgenommen, nachdem auf seinem Grundstück etliche tote und teilweise in sehr schlechtem Zustand befindliche Tiere festgestellt werden konnten.
Der Beschuldigte war zuvor im Zusammenhang mit einer Anzeige wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz am Montag nicht zu einer Einvernahme bei der Kantonspolizei erschienen, so dass die Staatsanwaltschaft einen Vorführbefehl ausgestellte.