Staatsanwaltschaft eröffnet Verfahren gegen «Junge Tat»
Das Wichtigste in Kürze
- Die Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren gegen die Gruppe «Junge Tat» eröffnet.
- Vor zwei Wochen störten die Neonazis eine Vorlesestunde im Zürcher Tanzhaus.
- Den Tätern droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Vor zwei Wochen störten Rechtsextremisten der «Jungen Tat» eine Vorlesestunde über Geschlechteridentitäten im Zürcher Tanzhaus: Im Saal versuchten sie ein Transparent zu entrollen. Draussen versperrten die vermummten und schwarz gekleideten Männer den Weg, entrollten ein Transparent, zündeten Rauchfackeln und skandierten Parolen.
Nachdem die Kantonspolizei Zürich die Ermittlungen aufnahm, eröffnete nun die Staatsanwaltschaft ein Verfahren: «Wir führen eine Untersuchung gegen mehrere Personen.» Das bestätigt der Sprecher der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft, Erich Wenzinger gegenüber der «SonntagsZeitung».
Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe drohen
Die Behörde ermittle wegen des Verdachts auf «Diskriminierung und Aufruf zu Hass, Abbrennen eines pyrotechnischen Gegenstandes, Sachbeschädigung sowie Hausfriedensbruch». Während des laufenden Verfahrens werde geprüft, ob noch weitere Straftatbestände vorliegen würden.
Bis zum Verfahrensabschluss gelte die Unschuldsvermutung für die Personen, gegen die Ermittlungen laufen. Bei einer Verurteilung wegen Diskriminierung und Aufruf zum Hass drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.
Wie die Zeitung weiter berichtet, seien mehrere Aktivisten der «Jungen Tat» bereits vorbestraft. So wurde unter anderem der ehemalige Student Manuel C im Frühling 2021 zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Er verbreitete die Ideologie des Nationalsozialismus und diskriminierte Juden und dunkelhäutige Menschen. Seine Involvierung in die jüngste Tat wird nun untersucht.