Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Urteile im An Nur Prozess ein
Das Bezirksgericht Winterthur hat im An’Nur-Prozess acht der zehn Angeklagten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft zieht den Fall trotzdem weiter.
Das Wichtigste in Kürze
- Acht von zehn Angeklagten wurden im An'Nur-Prozess schuldig gesprochen.
- Die Staatsanwaltschaft findet die Urteile zu milde.
- Sie legt deshalb Berufung ein.
Zehn Anhänger der ehemaligen An'Nur-Moschee standen vor etwas mehr als zwei Wochen vor dem Bezirksgericht Winterthur. Acht der Angeklagten wurden zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt, zwei des Landes verwiesen.
Die zwei Hauptangeklagten wurden zu 15 und 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Die Urteile fielen deutlich milder aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Diese hatte für neun der zehn Beschuldigten Freiheitsstrafen zwischen 30 und 36 Monaten gefordert.
Staatsanwaltschaft legt Berufung ein
Die Staatsanwaltschaft legt deshalb in neun Fällen nach Erwachsenenstrafrecht Berufung beim Zürcher Obergericht ein, wie die «NZZ» berichtet. Kurz nach dem Prozess hatte sich Staatsanwältin Susanne Steinhauser noch einigermassen zufrieden mit dem Urteil gezeigt. Das Gericht sei der Anklage grundsätzlich gefolgt.
Auch die Angeklagten sollen Berufung gegen das Urteil angemeldet haben, vermeldete «Der Landbote» diese Woche.