Staatsanwaltschaft legt Rekurs gegen Freilassung von Sperisen ein

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Genève,

Der Ex-Polizeichef von Guatemala, Erwin Sperisen, wurde in Genf angeklagt. Er hätte am Montag freigelassen werden sollen. Die Staatsanwanwaltschaft ist dagegen.

Der ehemalige Polizeichef von Guatemala, Erwin Sperisen, kommt vorerst doch nicht frei. (Archivbild)
Der ehemalige Polizeichef von Guatemala, Erwin Sperisen, kommt vorerst doch nicht frei. (Archivbild) - sda - Keystone/PETER KLAUNZER

Der wegen Beihilfe zum Mord verurteilte Ex-Polizeichef von Guatemala, Erwin Sperisen, wird nun möglicherweise doch nicht am Montag aus der Haft entlassen. Die Genfer Staatsanwaltschaft hat einen Entscheid des Straf- und Massnahmenvollzugsgerichts angefochten.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Medienbericht des Genfer Newsportals lemanbleu.ch. Der Beschwerde wird aufschiebende Wirkung gewährt, da seitens Sperisen ein Fluchtrisiko bestehe.

In den nächsten Tagen könnte alles passieren

Das Straf- und Massnahmenvollzugsgericht hatte am Donnerstag Sperisens Freilassung angeordnet. Bei der Anhörung vor diesem Gerichts hatte Sperisen gesagt, dass er idealerweise ausserhalb der Schweiz leben wolle, da er «nach dieser Ungerechtigkeit» nichts mehr mit diesem Land zu tun haben wolle. Bis zum Entscheid über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft bleibt Sperisen deshalb inhaftiert.

Diese Situation sei so instabil, dass in den nächsten Tagen noch alles passieren könne, sagte Florian Baier, einer seiner Anwälte.

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