Staatsanwaltschaft verlangt 16 Jahre Gefängnis für Beschuldigten

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Zürich,

Für einen Mann aus Bangladesch, der 2009 seine Ehefrau getötet haben soll, fordert die Zürcher Staatsanwaltschaft eine Gefängnisstrafe von 16 Jahren.

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Fahrzeuge der Kantonspolizei Zürich vor dem Zürcher Bezirksgericht. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Staatsanwaltschaft Zürich fordert 16 Jahre Gefängnis für einen Mann aus Bangladesch.
  • Er soll 2009 laut einigen Indizien seine Ehefrau aus Eifersucht getötet haben.

Eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren fordert die Zürcher Staatsanwaltschaft für den Mann, der 2009 seine damalige Ehefrau getötet haben soll: Auch wenn kein direkter Beweis möglich sei ergäben die vielen Indizien ein Mosaik, aus dem hervorgehe, dass der Mann aus Bangladesch klar schuldig sei.

Zwar fehlt bis heute die Tatwaffe, doch seien nach der Tat an den Händen des Beschuldigten Schmauchspuren festgestellt worden. Zudem hat er ein Motiv: Seine damals 41-jährige Ehefrau hatte einen Liebhaber.

Die Ehe mit dem Mann aus Bangladesch war hingegen nicht glücklich. Die beiden lebten gemäss Staatsanwaltschaft nur noch wegen der beiden Söhne zusammen. Die Ehe zwischen der Juristin, die in Bangladesch aufgewachsen war, studiert und gearbeitet hat, und dem Beschuldigten war arrangiert. In den ersten Jahren nach dem Arrangement sei die Ehe ohne aussergewöhnliche Zwischenfälle verlaufen.

Nach der Geburt des zweiten Sohnes aber begann die Bengalin zu arbeiten, zuerst in einer Confisserie und später in einem Schuhgeschäft. Mit der Verantwortung im Berufsleben sei sie richtig aufgeblüht, sie schminkte sich nun auch und kleidete sich westlich. Eine aussereheliche Beziehung verschwieg sie nicht, dennoch wäre eine Scheidung nicht in Frage gekommen.

«Zerfressen» vor Eifersucht

Der Ehemann und Beschuldigte sei «zerfressen» gewesen vor Eifersucht, sagte die Staatsanwältin. Er habe dem Liebhaber gedroht. Nach der Tat stritt er aber ab, von der Nebenbeziehung gewusst zu haben. Für die Staatsanwaltschaft ist diese Verneinung unmittelbar nach der Tat eines von vielen Indizien, welches die Schuld untermauern.

Ein weiteres Indiz sei beispielsweise ein Notizbüchlein, in welchem der Beschuldigte die Tat vorhersagte. Im Nachhinein sagte er aber, er sei betrunken gewesen, als er dies niederschrieb.

Für die Verteidigung ist nichts bewiesen. Sie hat ein Plädoyer von mehreren Stunden angekündigt.

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