Staatsanwaltschaft will noch höhere Strafe für Zürcher Quäl-Eltern
Während Jahren hat ein Ehepaar seine Kinder gefoltert. Nun drohen den beiden noch härtere Strafen. Dies hat die Staatsanwältin im Zürcher Obergericht gefordert.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Ehepaar soll seine Kinder während Jahren einem Folter-Regime ausgesetzt haben.
- Jetzt sollen die beiden noch härter bestraft werden.
- Dem Vater drohen 19,5 Jahre Freiheitsstrafe und der Mutter neu 15 Jahre.
Das ehemalige Ehepaar aus Zürich, das seine Kinder während Jahren einem Folter-Regime ausgesetzt haben soll, soll noch härter bestraft werden. Dies hat die Staatsanwältin am Dienstag vor Zürcher Obergericht gefordert.
Für den Vater, ein Schweizer mit kosovarischen Wurzeln, forderte die Staatsanwältin neu eine Freiheitsstrafe von 19,5 Jahren. Das sind noch drei Jahre mehr als das Bezirksgericht Zürich vor zwei Jahren in seinem Urteil verhängt hatte.
Für die Mutter, eine Schweizerin, forderte die Staatsanwältin neu 15 Jahre Freiheitsstrafe, also noch einmal 2,5 Jahre mehr. Die Beschuldigten schlossen einen Sohn und eine Tochter vier Jahre lang fast jede Nacht und an den Wochenenden ein.
Im Dunkeln ohne Licht
Zunächst geschah das im Kinderzimmer, später im ungeheizten Naturkeller – manchmal im Dunkeln ohne Licht. Laut Anklage durften Tochter und Sohn dabei nur selten auf die Toilette. Sie mussten sich auf dem Boden des Kinderzimmers oder des Kellers erleichtern.
Die Eltern zwangen das Mädchen einmal, ihr Erbrochenes aufzuessen, den Knaben seinen Kot. Die Kinder mussten sich mit Urin vollgesogene Windeln auf den Kopf setzen und stundenlang stillstehen.
Zu wenig zu essen
Zu essen bekamen die Kinder wenig. Die Eltern sollen absichtlich die Nahrung verweigert haben, sodass Sohn und Tochter völlig abgemagert waren. Der Sohn wog im Alter von neun Jahren gerade einmal 18,5 Kilogramm.
Die Kinder, die heute junge Erwachsene sind, mussten wegen dieser «Erziehung» zeitweise IV beziehen. Sie sind dauerhaft traumatisiert und psychisch geschädigt. Beide Elternteile schieben einander die Schuld zu. Die Berufungsverhandlung gegen die beiden dürfte zwei Tage dauern und das Urteil wird voraussichtlich im Januar eröffnet.