Staatsfinanzen stehen im Zentrum der St. Galler Frühjahrssession

Der St. Galler Kantonsrat diskutiert in der dreitägigen Frühjahrssession über Finanzplanung und vorausgesagte Defizite.

Kantonsrat
Der Kantonsrat St. Gallen. - KEYSTONE/Gian Ehrenzeller

In der ersten Session des neuen Jahres beschäftigt sich der Kantonsrat traditionsgemäss mit der Aufgaben- und Finanzplanung (AFP) für die kommenden Jahre. Die Ausgangslage ist allerdings bereits klar. Die Regierung räumte ein strukturelles Defizit in der Höhe von 120 bis 150 Millionen Franken ein und kündigte ein umfangreiches Sparpaket an.

Die Finanzkommission gab sich damit nicht zufrieden und verlangte ein höheres Sparziel von 180 Millionen Franken. Widerstand dagegen ist von SP und Grünen zu erwarten. In einem Informationsschreiben hat die Regierung aber bereits signalisiert, dass sie gewillt ist, «die ambitionierte Zielsetzung» von 180 Millionen Franken an Einsparungen zu erreichen.

Zu den Gründen für die anhaltend roten Zahlen gehören wachsende Staatsbeiträge und die vorübergehend ausgebliebene Ausschüttung der Nationalbank. Laut einer Aufstellung der Regierung waren zudem in den letzten fünf Jahren steuerwirksame Anpassungen von 187 Millionen Franken umgesetzt worden.

Nächste Woche werden im Rat noch keine konkreten Entlastungsmassnahmen diskutiert. Diese sind aber in den Departementen in Arbeit.

Sparpolitik kehrt zurück

Erste Ergebnisse sollen Ende April vorliegen. Zu erwarten sind laut Regierung «einschneidende und auch politisch umstrittene Kürzungen». Damit kehrt der Kanton St. Gallen wieder zur Sparpolitik zurück, wie sie um 2013 die Debatten im Rat prägte.

Damals waren kurz nacheinander drei Sparpakete geschnürt worden. Es gab etwa Kürzungen bei der Prämienverbilligung, bei der Spitalfinanzierung oder bei den Ergänzungsleistungen. Eine der damals beschlossen Massnahmen, die Kürzungen beim Fahrkostenabzug für Autopendler, wurde kürzlich wieder aufgehoben.

Die Überarbeitung des Gemeindegesetzes dürfte ein Thema für die Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten im Rat sein. Die vorberatende Kommission lehnte eine Anpassung ab, die Ersatzverwaltungen von Gemeinden fix geregelt hätte.

Regelung zu Bürgerversammlungen in Pandemiezeiten

Diese werden etwa benötigt, wenn der Grossteil eines Gemeinderats wegen Interessenskonflikten nicht mehr handlungsfähig ist. Ebenfalls von der Kommission abgelehnt wird eine Änderung, die festhält, wie Volksentscheide möglich sind, wenn wir während der Covid-19-Pandemie keine Bürgerversammlungen durchgeführt werden können. Gegen die Streichung dieser Bestimmung wehrt sich die Regierung mit einem Gegenantrag.

Im Programm der Session steht auch die Bestätigung der Wahlen in den Universitätsrat, welcher erstmals nach neuen Kriterien zusammengesetzt ist. Entscheiden wird der Rat auch über zwei Standesbegehren.

Im einen der SP-Grüne-GLP-Fraktion geht es um die sprachliche Frühförderung, im anderen der SVP-Fraktion um die Streichung der Härtefallklausel bei Landesverweisen.

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