Stadt Biel genehmigt Nutzungskonzept fürs Bahnhofgebiet

Die Stadt Biel genehmigt Nutzungskonzept für das Bahnhofgebiet und setzt neue Massstäbe.

Biel Bahnhof
Der Bahnhofplatz in Biel BE. - keystone

Die Stadt Biel hat das Nutzungskonzept für das Bahnhofgebiet genehmigt. Es bietet längerfristige Leitplanken, wie sich das Gebiet entwickeln soll. Eines der Grundprinzipien ist eine für Fussgänger attraktive urbane Achse als Verbindung vom Zentralplatz zum See.

Der Bahnhof soll in der Zukunft von allen Seiten her zugänglich sein. Auf kleineren Plätzen darum herum sollen neue Umsteigeorte und kleine Quartierzentren entstehen. Damit könne der Bahnhofplatz entlastet werden, ohne dass er seinen repräsentativen Charakter verliere, schreibt die Stadt in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Auf der Bahnhofstrasse verkehren weiterhin Busse, deren Haltestellen jedoch gebündelt werden. Im Süden des Bahnhofs möchte die Stadt auf einem wenig bebauten Gelände begrünten öffentlichen Raum sowie weitere Freiräume anlegen.

Bindeglied zwischen Stadtzentrum und Naherholungsgebiet

Der Bahnhof dient auch als Bindeglied zwischen dem Stadtzentrum im Norden und dem Naherholungsgebiet am See und der südlichen Agglomeration. Die Gegend sei ein wichtiger Teil der Bieler Innenstadt, halten die Behörden fest.

Das Nutzungskonzept legt die Vision der Behörden zur Entwicklung des Gebiets fest. Die Umsetzung wird sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Insgesamt wünscht sich die Stadt das Bahnhofgebiet als lebendiges regionales Zentrum, das eng mit den umliegenden Quartieren verbunden ist.

Entwicklung des Nutzungskonzepts

Das Nutzungskonzept wurde in den vergangenen Jahren zusammen mit Fachleuten und unter Einbindung von Interessengruppen und der Bevölkerung erarbeitet.

Aktuell sorgt in Biel die Sperrung des Bahnhofplatzes für den motorisierten Individualverkehr für rote Köpfe. Die Stadt erhofft sich vom neuen Verkehrsregime eine Entlastung des Bahnhofplatzes und stabilere Busfahrpläne. Doch gegen die Massnahme wehren sich insbesondere Gewerbler.

2021 hiess das Regierungsstatthalteramt deren Beschwerde gut, Anfang November kippte das Verwaltungsgericht diesen Entscheid. Das Verwaltungsgericht stützte stattdessen das Vorhaben der Stadt. Die Massnahmen seien erforderlich, verhältnismässig und genügend abgeklärt.

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