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Nidau: Positiver Zuspruch bei zweiter Mitwirkung Bahnhofsgebiet

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Die Planung im Bahnhofgebiet geht weiter. Die zweite Mitwirkung zur ZPP Nr. 5 Bahnhof findet grossmehrheitliche Zustimmung und wird breit getragen.

Ein Zug der Aare-Seeland Mobil am Bahnhof Nidau.
Ein Zug der Aare-Seeland Mobil am Bahnhof Nidau. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Wie die Stadt Nidau mitteilt, fand das vom Nidauer Gemeinderat angepasste Vorgehen bei der Planung und Arealentwicklung des Bahnhofgebietes (ZPP Nr. 5) in der zweiten Mitwirkung grossmehrheitlich positiven Zuspruch und wird breit getragen.

Der Vorgehensvorschlag sieht vor, in einem ersten Schritt mit einer «Rahmenplanung» die grundsätzlichen Spielregeln für die Zone mit Planungspflicht Nr. 5 «Bahnhofgebiet» festzulegen und die Bauhöhen sowie die möglichen Nutzungen zu definieren.

In einem zweiten Schritt, nach Genehmigung der ZPP, ist die Durchführung eines qualitätssichernden Verfahrens zur Ermittlung des städtebaulichen Konzepts sowie der architektonischen und gestalterischen Umsetzung des Bauvorhabens vorgesehen. Davon ausgehend soll anschliessend eine Überbauungsordnung nach Art. 93ff. BauG erlassen werden.

15 erhaltene Eingaben wurden geprüft

Im Rahmen der 2. Mitwirkung vom 12. August 2024 bis 20. September 2024 sind insgesamt 15 Eingaben eingegangen, davon 8 von Privatpersonen und Unternehmen, 7 von Parteien, Verbänden und Organisationen.

Eine grosse Mehrheit der Mitwirkenden bewertet die Anordnung eines Grossverteilers und die öffentliche Parkierung in den Untergeschossen positiv. Verschiedene Nutzungsvorschläge wie Ärztezentrum, Seniorenwohnen und öffentliche Nutzungen wurden mehrfach eingebracht. Diese sind gemäss Vorschriften möglich.

Zudem wurden in zahlreichen Mitwirkungsbeiträgen konkrete Anliegen zur Freiraum- und Grünraumgestaltung sowie zum klimaangepassten Bauen formuliert. Diese Anliegen werden stufengerecht in den nachgelagerten Planungsschritten vertieft, so etwa werden Gestaltungsvorschläge im qualitätssichernden Verfahren erwartet, welche dann in geeigneter Weise in der nachgelagerten Überbauungsordnung sichergestellt werden.

Ebenfalls eingebracht wurden Massnahmen im Zusammenhang mit der Verkehrsplanung, die ausserhalb des Perimeters liegen und damit in anderen Verfahren zu regeln sind.

Änderungen der ZPP sind beschlossen

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 19. November 2024 den Bericht zur zweiten öffentlichen Mitwirkung genehmigt und die daraus resultierenden Änderungen der ZPP-Vorschriften beschlossen. Zudem wurde das Planungsdossier zuhanden der kantonalen Vorprüfung verabschiedet.

Der Bericht zur zweiten öffentlichen Mitwirkung steht unter einem Link auf der Webseite der Stadt zur Verfügung.

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