Rorschach SG zieht vor das Bundesgericht. Grund ist ein Sozialhilfe-Streit mit der Stadt St. Gallen aus dem Jahr 2012.
Ein Sozialhilfe-Streit erreicht das Bundesgericht.
Ein Sozialhilfe-Streit erreicht das Bundesgericht. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Rorschach SG verweigerte einer Frau, Sozialhilfe beziehen zu können.
  • St. Gallen erhob schwere Vorwürfe. Der Fall erreichte nun das Bundesgericht.
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Die Stadt Rorschach SG zieht einen Sozialhilfe-Streit mit der Stadt St. Gallen ans Bundesgericht weiter. Das St. Galler Verwaltungsgericht hatte Rorschach SG Anfang Oktober verpflichtet, einer Frau Sozialhilfe zu zahlen, die Ende 2012 von St. Gallen nach Rorschach umziehen wollte.

Die Rorschacher Stadtverwaltung verweigerte der Frau mehrmals, sich am neuen Wohnort anzumelden. Ende 2014 gab die Frau schliesslich auf und zog nach St. Gallen zurück.

Die Stadt St. Gallen, die seither wieder für die Sozialhilfe aufkommt, reichte ein «Richtigstellungsbegehren» ein. Sie warf Rorschach vor, die Frau bewusst abgeschoben zu haben, um nicht für deren Unterhalt aufkommen zu müssen.

Unfaire Weise

Das kantonale Departement des Inneren und zuletzt auch das Verwaltungsgericht gaben der Stadt St. Gallen Recht. Rorschach SG habe die Sozialhilfebezügerin auf unfaire Weise abgewiesen, hiess es im Urteil.

Das Verschulden Rorschachs, dessen Stadtpräsident Thomas Müller (SVP) die Höhe von Sozialhilfekosten immer wieder öffentlich kritisierte, wiege schwer. Die Behörde habe sich systematisch geweigert, die Frau ins Einwohnerregister einzutragen, um ihr keine Sozialhilfe ausrichten zu müssen.

Nun zieht Rorschach SG den Streitfall ans Bundesgericht weiter, wie das Verwaltungsgericht heute Montag bekanntgab. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist somit nicht rechtskräftig.

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