Stadt Zürich: Ältere ziehen bei Leerkündigungen als Erste aus
In der Schweiz werden Tausende Wohnungen leergekündigt – besonders in Städten wie Zürich. Eine neue Studie zeigt, wer frühzeitig geht.

Das Wichtigste in Kürze
- Über 10'000 Häuser wurden 2018 bis 2022 leergekündigt, Zürich ist am stärksten betroffen.
- Mieterinnen und Mieter bleiben im Schnitt rund drei Jahre nach Kündigung.
- Ältere gehen früher, junge Erwachsene nutzen die Wohnungen vor dem Abriss.
Zwischen 2018 und 2022 wurden in der gesamten Schweiz jährlich mehr als 2000 Mehrfamilienhäuser mit knapp 30'000 Bewohnenden leergekündigt.
Das heisst: Die betroffenen Mieterinnen und Mieter erhielten die Kündigung, weil die Wohnungen saniert oder die Häuser Zwecks Neubau abgerissen werden sollten.
Laut einer Studie der Zürcher Kantonalbank (ZKB) vom November 2024 sind demnach hauptsächlich grosse Städte und Tourismuszentren von sogenannten Leerkündigungen betroffen.
Alleine auf die Stadt Zürich entfielen demnach in der erwähnten Zeitspanne 1270 der schweizweit insgesamt 10'900 angemieteten Mehrfamilienhäuser. In keiner anderen Stadt kam es zu mehr Leerkündigungen.
Drei Jahre Zeit bis zur endgültigen Kündigung
Wie die «Zürichsee-Zeitung» berichtet, gibt es mittlerweile zum Thema Leerkündigungen aktuellere Zahlen für den Kanton Zürich. Demnach erreichten diese 2021 ihren Höhepunkt, nahmen danach etwas ab – doch auf 2023 wurde wieder ein leichter Anstieg verzeichnet. Die Zahlen für 2024 liegen demnach noch nicht vor.
In der aktuellen Studie geht die ZKB auch der Frage nach, wie lange Mieterinnen und Mieter Zeit haben, eine neue Bleibe zu finden, nachdem sie die Kündigung erhalten haben. Und wer von ihnen wie schnell auszieht.
Laut der Analyse haben Mieterinnen und Mieter demnach in der Regel mindestens drei Jahre Zeit, bevor sie ihre Wohnung endgültig verlassen müssen. Also deutlich längere Zeitfenster als etwa im Fall der Sugus-Häuser, der jüngst für Aufsehen sorgte.
Ob die Initiative von den Vermieterinnen ausgeht oder ob Mieterinnen und Mieter den Auszug nach dem Erhalt der Kündigung hinauszögern können, lässt sich allerdings nicht abschliessend klären.
Zwischennutzungen durch 20- bis 30-Jährige
Untersucht wurde von der ZKB auch die Altersstruktur der Mieterschaft und die Frage, wer wann auszieht. Dafür wurden Gebäude betrachtet, die 2023 vollständig entmietet sein sollten.
Bereits mehr als drei Jahre davor ging demnach der Anteil älterer Personen zurück. Laut der ZKB kann davon ausgegangen werden, dass die Mietenden schon damals von der Entleerung gewusst hätten, und Ü60 am frühesten eine neue Wohnlösung gefunden hätten.

Auch spannend: Dort, wo ältere Personen eine Wohnung verliessen, rückten laut der Analyse junge Menschen zwischen 20 und 30 Jahren als temporäre Zwischenmieter nach. Bis zur endgültigen Leerräumung gehörte jeder fünfte Bewohner zu dieser Alterskategorie.
Ältere Menschen gehen nach Leerkündigungen oft früher ins Altersheim
Auch ETH-Professor David Kaufmann sieht – neben der ausländischen Bevölkerung und alleinerziehenden Eltern – ältere Personen besonders von Leerkündigungen betroffen. Kaufmann ist Co-Autor einer Studie der ETH Zürich und «Spur – Raumentwicklung und Stadtpolitik» von 2023 zum Thema.
Vergleicht man die freiwilligen Umzüge der Personen über 60 mit den erzwungenen, fällt der Anteil erzwungener Umzüge demnach doppelt so hoch aus. Brutal: Wollen sie in ihrem vertrauten Umfeld in der Nachbarschaft bleiben, finden sie dort oft keine für sie bezahlbare Wohnung mehr.
«Ältere Menschen gehen deshalb oft früher ins Altersheim, obwohl sie vielleicht noch gar nicht wollen», sagt David Kaufmann gegenüber der «Zürichsee-Zeitung».