Ständerat will keine neuen Schranken für Leerkündigungen
Der Ständerat hat eine Motion zur Bewilligungspflicht von Massenkündigungen in Mietshäusern abgelehnt.

Leerkündigungen von Mietshäusern sollen nach dem Willen des Ständerats auch in Zukunft nicht bewilligungspflichtig werden. Er hat am Montag eine entsprechende Motion abgelehnt. Die kleine Kammer verwarf den Vorstoss von Carlo Sommaruga (SP/GE) mit 32 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung.
Die Motion ist damit vom Tisch. Sommaruga wollte den Bundesrat beauftragen, eine Gesetzesänderung vorzulegen. Künftig sollten Massenkündigungen nur noch mit Zustimmung einer kantonalen oder kommunalen Behörde zulässig sein.
Erteilt werden sollte die Bewilligung nur dann, wenn die Renovation oder die Sanierung wirtschaftlich, sozial und ökologisch gerechtfertigt ist. Eine zweite Bedingung sollte sein, dass keine Möglichkeit besteht, Wohnungen in bewohntem Zustand zu renovieren oder eine Sanierung mit einem Rochadesystem für die Mieterinnen und Mieter während der Bauarbeiten durchzuführen.
Sommarugas Argumente und Gegenstimmen
Der Genfer SP-Ständerat verwies in der Motion auf den Fall der sogenannten «Sugus-Häuser» in der Stadt Zürich. Dieser sei typisch für die Situation in der Schweiz. Heute seien Massenkündigungen für Vermieterinnen und Vermieter ein Mittel, um nach Renovationen die Mieten zu erhöhen.
Brigitte Häberli-Koller (Mitte/TG) widersprach, Sanierungen von Wohnungen in bewohntem Zustand seien sehr aufwendig. Es gehe um legitime Interessen der Vermieter. Die Motion gefährde notwendige Investitionen in den Wohnungsbau.
Der Bundesrat vertrat die Ansicht, das geltende Recht und die Rechtsprechung dazu beruhten auf einer sorgfältigen Interessenabwägung. Er warnte zuvor vor einem übermässigen Eingriff in die in der Bundesverfassung garantierte Eigentumsfreiheit.