Der Schweizerische Städteverband will, dass Tempo 30 in Städten zur Norm wird. Damit liesse sich der gefühlte Verkehrslärm um die Hälfte reduzieren.
Der Schweizerische Städteverband will die gesamten Städte in eine Tempo-30-Zone verwandeln. (Archivbild)
Der Schweizerische Städteverband will die gesamten Städte in eine Tempo-30-Zone verwandeln. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/MARTIAL TREZZINI

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Schweizerische Städteverband will das Tempo 30 in Städten durchsetzen.
  • So liesse sich der Verkehrslärm stark reduzieren.
  • Eine Reduktion von Tempo 50 auf Tempo 30 bewirke drei Dezibel weniger Schallpegel.
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Der Schweizerische Städteverband will, dass Tempo 30 in Städten zur Norm wird. Damit liesse sich der gefühlte Verkehrslärm um die Hälfte reduzieren. Das geht aus einem neuen Positionspapier hervor, über das die «NZZ am Sonntag» in ihrer aktuellen Ausgabe berichtete. Dies liege auch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor.

Eine Reduktion von Tempo 50 auf Tempo 30 bewirke drei Dezibel weniger Schallpegel, hiess es darin. Dies, weil der Verkehr bei Tempo 30 flüssiger werde und lärmintensive Beschleunigungen seltener würden.

Gerade mit zunehmender innerer Verdichtung verstärke sich die Lärmproblematik, argumentierte der Städteverband weiter. Dazu kämen veränderte Lebensstile und eine neue Zusammensetzung der Bevölkerung. Erfahrungen zeigten, dass eine neue Durchmischung und Nutzungsintensivierung von öffentlichen Räumen besser akzeptiert würden, wenn der Lärm nicht zunehme.

2,3 Milliarden Franken Strassenlärm-Kosten

Mit Verweis auf eine Studie des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) rechnet der Städteverband zudem mit Kosten in der Höhe von 2,3 Milliarden Franken jährlich. Diese seien auf den Strassenlärm zurückzuführen. Dies, weil der Wert von exponierten Liegenschaften sinke und die gesundheitlichen Folgen der Lärmbelastung ins Geld gingen.

Tempo-30-Zone
Ein Schild, das auf die Tempo-30-Zone und Lärmschutz hinweist. - dpa

Tempo 30 sei «eine wirkungsvolle, kostengünstige und einfach umsetzbare Massnahme». Es entspreche zudem dem Verursacherprinzip und lasse sich gut mit dem Öffentlichen Verkehr vereinbaren.

Bisher anerkennt das Bundesgericht laut Städteverband lediglich einzelfall- respektive strassenabschnittsbezogene Anordnungen von Tempo 30 auf Hauptstrassen. Ab 2023 soll Tempo 30 auf «nicht verkehrsorientierten» Strassen ohne Gutachten eingeführt werden können. Mit einer Anpassung der Verkehrsregelnverordnung soll Tempo 30 in den Städten zur Norm werden, so der Städteverband.

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