Stadt Zürich

Stadtzürcher Angestellte dürfen nur noch ausnahmsweise fliegen

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Ab 2025 sind Dienstflüge für Zürcher Stadtangestellte nur noch mit Ausnahmebewilligung erlaubt.

Dienstreisen Flug
Die Anpassung bei den Dienstreisen per Flugzeug ist laut Zürcher Stadtrat ein Beitrag zur Erreichung des Klimaziels. (Symbolbild) Foto: Silas Stein/dpa - dpa-infocom GmbH

Die Stadt Zürich erlaubt ihren Angestellten ab 2025 nur noch mit Ausnahmebewilligung Dienstreisen per Flugzeug. Generell sind Dienstreisen nur noch dann zulässig, wenn der Austausch digital nicht möglich ist.

Die Anpassung bei den Dienstreisen ist ein Beitrag zur Erreichung des Klimaziels, wie der Zürcher Stadtrat am Mittwoch mitteilte. Zürich will bis 2040 klimaneutral sein. Sollten Dienstreisen trotzdem notwendig sein, muss der Zug oder ein anderes öffentliches Verkehrsmittel bevorzugt werden.

Klare Vorgaben und CO2-Kompensation

Klare Vorgaben gibt es für den Fall einer Flugreise: Es muss wichtige Gründe dafür geben und sie muss immer bewilligt werden. Zudem vergütet die Stadt den Angestellten nur ein Economy-Ticket, egal wie lange der Flug dauert. Die CO2-Emissionen des Flugs müssen via Klimaticket kompensiert werden.

Mit der Neuregelung setzt der Stadtrat zwei Postulate aus dem Gemeinderat um. Im Postulat von SP und Grünen ging es darum, vermehrt Dienstreisen per Bahn statt Flug durchzuführen, in dem von SVP und Grünen, die Dienstreisen zu reduzieren.

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Kommentare

User #2865 (nicht angemeldet)

Die Ausnahmen sehen dann bestimmt etwa so aus: -Wenn es regnet -Ab 15 Grad -Unter 10 Grad -Kinderurlaub

User #2493 (nicht angemeldet)

Wichtiger ist doch das Politiker nicht auf Staatskosten fliegen dürfen. Ein Stadtangestellter wird kaum weit Reisen.

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