Zürcher wird von Ex-Freundin via Twint gestalkt
Eigentlich ist Twint keine Kommunikations-, sondern eine Zahlungs-App. Eine Frau nutzt sie nun jedoch, um ihren Ex-Freund mit Nachrichten zu bombardieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Frau stalkt ihren Ex-Freund via Twint.
- Regelmässig überweist sie ihm fünf Rappen – dazu ein langer Text.
- Betroffene können sich bei der Herausgeberbank ihrer Twint-App helfen lassen.
Wer den Kontakt zu einer Person abbrechen will, kann diese in den meisten sozialen Medien blockieren. So lassen sich unerwünschte Nutzer auf Whatsapp, Twitter, Facebook und Instagram sperren. Auf einer Plattform ist dies jedoch nicht möglich: dem Zahlungssystem Twint.
Dies wird einem Zürcher nun zum Verhängnis. Denn: Ständig kontaktiert ihn seine auf allen anderen Plattformen blockierte Ex-Freundin via Twint.
Der fiese Trick: Sie überweist ihm jeweils fünf Rappen, versehen mit einem ellenlangen Text.
«Es startete harmlos mit Fragen, wie es mir geht, und dass sie mich vermisse», sagt K.M.* zu Nau.ch. Weil er nie antwortet, schickt ihm die Ex immer mehr Nachrichten. «Mittlerweile hat sie bestimmt schon 100 Mal geschrieben», sagt er.
Zwar lassen sich die Push-Benachrichtigungen abstellen. Wenn M. die App öffnet, werden ihm die Nachrichten seiner Ex aber angezeigt.
Betroffene können sich an ihre Bank wenden
Twint-Sprecher Ettore Trento bestätigt auf Anfrage, dass unerwünschte Nachrichten in der App bislang in extrem seltenen Einzelfällen vorgekommen sind.
Und er sagt, was Opfer tun können: «Betroffene Nutzerinnen und Nutzer können sich an die Herausgeberbank ihrer Twint-App wenden. Welche dann gegebenenfalls den Kontakt zur Bank der Senderin oder des Senders aufnimmt.»
Die Senderbank verfüge dann «bei regelwidriger Nutzung der Twint-App durch eine Nutzerin oder einen Nutzer über die Möglichkeit, diese zu sperren».
Trento betont: «Twint ist keine Kommunikationsplattform, sondern ermöglicht einfache Geldüberweisungen zwischen Privatpersonen und Zahlungen in Geschäften.» Wie bei der Überweisung per E-Banking könne eine Transaktion mit «einer kurzen Nachricht mit dem Zahlungszweck» im Textfeld versehen werden.
«Folgenachrichten der Senderin oder des Senders innerhalb derselben Überweisung sind dabei nicht möglich», hält Trento fest.