Ständerat lässt Übernachtungsentschädigung unverändert
Das Wichtigste in Kürze
- In kleineren Kammern wurde über das Übernachten von National- und Ständeräten diskutiert.
- Der Ständerat hat beschlossen, das Regelwerk dazu unverändert zu lassen.
Der Ständerat will an den Übernachtungsentschädigungen für die Mitglieder von National- und Ständerat nichts ändern. Er lehnte ein neues Regelwerk ab, gemäss dem nur noch effektiv getätigte Übernachtungen entschädigt worden wären.
Schon das Eintreten auf den Vorschlag der Staatspolitischen Kommission (SPK) für eine Änderung einer Verordnung zum Parlamentsgesetz war umstritten: Mit 20 zu 18 Stimmen und 3 Enthaltungen entschied die kleine Kammer dann aber zunächst, die Vorlage im Detail zu diskutieren.
Den Anstoss zur Vorlage gegeben hatte Joachim Eder (FDP/ZG) mit einer parlamentarischen Initiative. Es gehe um die Glaubwürdigkeit, sagte er im Rat. Ihn störte, dass Ratsmitglieder auch fürs auswärts übernachten entschädigt werden, wenn sie zuhause übernachten.
Debatte über das Übernachten
Der Antrag der SPK löste eine längere Debatte in der kleinen Kammer aus. Claude Janiak (SP/BL) stellte einen Nichteintretensantrag. Jedes Ratsmitglied wähle die Art der Übernachtung nach eigenem Gusto und Gewohnheit und erhalte dafür eine Pauschale, begründete er dies. Müsse Rechenschaft abgelegt werden, führe das zu Bürokratie und es verletze die Privatsphäre.
Andrea Caroni (FDP/AR) war ebenfalls nicht einverstanden mit der verlangten Neuerung: «Wer statt zu übernachten nach Hause fährt, wendet Zeit auf. Zeit ist auch Geld.» Die für die Umsetzung nötige Verwaltung und die allenfalls zusätzlich beanspruchten Hotel-Übernachtungen würden die eingesparten Kosten wegfressen.
Wer während drei Amtszeiten immer nach Hause fahre und nicht auswärts übernachte, habe etwa 120‘000 Franken in der Tasche, hielt Peter Föhn (SVP/SZ) dagegen. Peter Hegglin (CVP/ZG) appellierte an die Vorbildfunktion der Räte: «Wie erklären Sie das jemandem, der im Niedriglohnbereich arbeitet?»
Vorlage vom Tisch
Der Ständerat hiess in der Detailberatung zwei Minderheitsanträge gut. Entgegen dem Antrag der SPK hätte demnach für auswärts Übernachten kein Beleg abgeliefert sondern lediglich Bedarf geltend gemacht werden müssen. Auch strich der Rat den Passus, wonach der Übernachtungsort am Sitzungsort oder «in dessen Nähe» hätte liegen müssen.
In der Gesamtabstimmung verwarf der Rat die Vorlage dann aber mit 20 gegen 17 Stimmen und bei 4 Enthaltungen. Damit ist das Geschäft vom Tisch.