SPK gegen goldenen Fallschirme in der Bundesverwaltung
Keine goldenen Fallschirme in der Bundesverwaltung und in bundesnahen Betrieben: Ständerat Thomas Minder will die Anwendung seiner Initiative ausweiten.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit Thomas Minders Initiative sind goldene Fallschirme unter gewissen Umständen verboten.
- Nun soll die Initiative auf die Bundesverwaltung und bundesnahe Ebenen ausgeweitet werden.
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK) folgte Thomas Minders Initiative am Freitag mit 5 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen.
Seit der Annahme der Volksinitiative des unabhängigen Schaffhauser Unternehmers im Jahr 2013 sind Abgangsentschädigungen an Geschäftsleitungsmitglieder und Verwaltungsräte von börsenkotierten Unternehmen verboten.
Auf Bundesverwaltung ausdehnen
Der Ständerat bedauert, dass hingegen für Führungskräfte in der Bundesverwaltung und bundesnahen Unternehmen weiterhin goldene Fallschirme möglich sind. Nach Ansicht der SPK ist diese unterschiedliche Behandlung nicht gerechtfertigt.
Laut Minder wurden in den letzten 15 Jahren Abgangsentschädigungen an die oberen Kader von Armasuisse, der Armee, den Bundesämtern für Statistik, Migration, Personal, Bau und Logistik sowie von Suva, Billag, SRG und Post geleistet. Die ordentlichen Gehälter dieser Führungskräfte seien bereits sehr hoch und überstiegen oft das Gehalt eines Bundesrates. Die Nationalkommission hat noch keinen Entscheid gefällt.