Ständerat nimmt ETH-Gesetz an - schafft aber Differenzen
Der Ständerat hat am Dienstag dem ETH-Gesetz zugestimmt. Anders als der Nationalrat will er den Hochschulen jedoch kein Beschwerderecht gegen Entscheide des ETH-Rats einräumen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat folgte mit diesem Entscheid dem Bundesrat, der ein Beschwerderecht ausdrücklich ausschliessen möchte.
Damit solle Rechtssicherheit geschaffen werden, sagte Bildungsminister Guy Parmelin im Rat.
Die Rechtsunsicherheit entstand, weil das Bundesverwaltungsgericht überraschend auf eine Beschwerde der ETH gegen den ETH-Rat eingetreten war. Statt an ein Gericht zu gelangen, könnten die Hochschulen ein Wiedererwägungsgesuch an den ETH-Rat stellen oder mit einer Aufsichtsbeschwerde an den Bundesrat gelangen, befand der Ständerat mit 24 zu 16 Stimmen. Damit bleibt diese Differenz zum Nationalrat bestehen.
Eine neue Differenz zum Nationalrat schuf der Ständerat mit der Annahme eines Einzelantrags von Thomas Hefti (FDP/GL). Hefti schlug vor, dass die ETH-Beschwerdekommission künftig vom Bundesrat und nicht vom ETH-Rat gewählt werden soll. Das heutige Wahlverfahren entspreche nicht den Prinzipien von Good Governance, argumentierte Hefti. Die Mehrheit des Ständerats stimmte diesem Einzelantrag mit 29 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.
Mit der Überarbeitung des ETH-Gesetzes werden neben der Aufsichtskompetenz des ETH-Rats unter anderem Leitsätze der Corporate Governance zu Stimmrecht und Ausstand im ETH-Rat geregelt. Es handelt sich um Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK). ETH-Rat und Institutionen sollen damit mehr Rechtssicherheit erhalten, dabei aber ihre Autonomie behalten.
So ist vorgesehen, dass der ETH-Rat den ETH in Zürich und Lausanne und Forschungsanstalten Empfehlungen abgeben, Aufträge erteilen oder gegen sie Massnahmen ergreifen kann, wenn eine Rechtsverletzung festgestellt worden ist. Mit der Revision soll auch die rechtliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass die ETH überschüssige Energie weiterverkaufen können, welche ETH-Bereiche gekauft oder produziert haben.
Neu geregelt wird auch die Videoüberwachung. Diese kann eingerichtet werden, soweit dies zum Schutz des Personals, der Studierenden und Besucher, der Infrastruktur und des Betriebs erforderlich ist. Nach dem Willen des Ständerats und des Bundesrats sollen die Aufnahmen nicht nur in Verfahren, sondern anonymisiert auch zur Schulung und zu Unfallverhütung verwendet werden können. Der Nationalrat hatte dies aus der Vorlage gestrichen.
Einverstanden ist der Ständerat mit der Ergänzung, dass befristete Stellen für Assistenzprofessoren, Assistenten sowie Oberassistenten und weitere Angestellte mit gleichartiger Funktion verlängert werden können, wenn die Angestellten wegen Mutterschaft, Krankheit, Unfall, Adoption oder anderen wichtigen Gründe längere Zeit abwesend waren.
Die Vorlage geht mit diesen drei Differenzen zurück an den Nationalrat.