Ständeratskommission lehnt Lockerung der Beurkundungspflicht ab
Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat hält an seiner Beurkundungspflicht fest.
- Er stimmt dafür dem Bundes- und Nationalrat hinsichtlich der Anti-Korruptionsmassnahme zu.
Für die Gründung einer Aktiengesellschaft soll weiterhin eine öffentliche Beurkundung nötig sein. Das will die Rechtskommission des Ständerates. Sie lehnt eine Lockerung der Beurkundungspflicht im Rahmen der Aktienrechtsrevision ab.
Mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission ihrem Rat, beim geltenden Recht zu bleiben, wie die Parlamentsdienste heute Mittwoch mitteilten. Sie begründet dies mit kritischen Stimmen in den Anhörungen. Die Kommission befürchtet, dass die Rechtssicherheit und Seriosität bei Gründungen abnehmen könnten und es zu einer Zunahme von Konkursdelikten käme.
Unternehmensgründung in wenigen Tagen
Das geltende Rechts schreibt für die Gründung und Auflösung jeder Aktiengesellschaft und jeder GmbH zwingend die öffentliche Beurkundung vor. Der Bundesrat schlägt vor, dass einfach strukturierte Kapitalgesellschaften künftig ohne Urkundsperson gegründet oder aufgelöst werden können.
In Verbindung mit anderen Erleichterungen soll damit die Gründung innerhalb von wenigen Werktagen ermöglicht werden. Der Nationalrat hat die Lockerung gutgeheissen und noch ausgebaut.
Gegen Korruption in Rohstoffbranche
Dem Bundesrat und dem Nationalrat gefolgt ist die Ständeratskommission bei einer Regelung zur Bekämpfung der Korruption im Rohstoffsektor: Grosse börsenkotierte Unternehmen, die in der Rohstoffförderung tätig sind, sollen einen jährlichen Bericht über ihre Zahlungen an staatliche Stellen verfassen müssen. Dafür hat sich die Kommission ohne Gegenstimme ausgesprochen.
Sie beschloss zudem eine Ergänzung. Der Bundesrat soll die Berichterstattungspflicht im Rahmen eines international abgestimmten Vorgehens auf Unternehmen ausdehnen können, die mit Rohstoffen handeln. Eine Minderheit beantragt, diese Ausdehnung auf den Rohstoffhandel direkt im Gesetz zu verankern.
Verletzt ein Unternehmen die Berichterstattungspflicht, soll ihm nach dem Willen der Kommission auch dann eine Busse drohen, wenn es fahrlässig handelte. Der Nationalrat möchte nur die vorsätzliche Verletzung der Bestimmungen bestrafen.
Ja zu Geschlechterrichtwerten
Bereits an einer früheren Sitzung hatte die Kommission wie der Bundesrat und der Nationalrat Geschlechterrichtwerte für grosse börsenkotierte Unternehmen gutgeheissen. Im Verwaltungsrat soll jedes Geschlecht zu mindestens 30 Prozent vertreten sein, in der Geschäftsleitung zu mindestens 20 Prozent. Unternehmen, die diese Werte nicht erreichen, sollen im Vergütungsbericht die Gründe sowie Massnahmen zur Verbesserung darlegen.
Anders als der Nationalrat will die Ständeratskommission auf die Einführung einer sogenannten Loyalitätsaktie verzichten. Der Nationalrat möchte die Möglichkeit schaffen, dass Aktiengesellschaften gewisse Vorteile vorsehen können für Aktionäre, die während mehr als zwei Jahren mit Stimmrecht eingetragen waren.
Weiter will die Ständeratskommission auf die Einführung eines Kapitalbands verzichten und stattdessen das Instrument der genehmigten Kapitalerhöhung beibehalten. Das entschied sie allerdings mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten. Mit dem Kapitalband könnte die Generalversammlung den Verwaltungsrat ermächtigen, das Aktienkapital während der Dauer von längstens fünf Jahren innerhalb einer bestimmten Bandbreite zu erhöhen oder herabzusetzen.