Ständeratskommission stimmt Reform der Verrechnungssteuer zu

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Bern,

Die Verrechnungssteuer auf Obligationenzinsen soll abgeschafft werden. Mit dieser Reform soll der Schweizer Finanzplatz gestärkt werden.

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Bundesrat legt neuen Entwurf für Verrechnungssteuer-Reform vor. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Reform der Verrechnungssteuer wurde vom Nationalrat angenommen.
  • Sie wird gestaffelt in Kraft treten.
  • Unter anderem soll die Umsatzabgabe auf Schweizer Obligationen aufgehoben werden.

Die Verrechnungssteuer auf inländischen Zinserträgen soll weitgehend abgeschafft werden und die Umsatzabgabe auf Schweizer Obligationen soll aufgehoben werden. Wie der Nationalrat ist auch die Wirtschaftskommission des Ständerats damit einverstanden. Dadurch soll der Schweizer Finanzplatz gestärkt werden.

Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) stimmt der entsprechenden Reform mit 8 zu 4 Stimmen zu. Das teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.

Mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung unterstützt die Kommission die Aufhebung der Umsatzabgabe bei der Vermittlung von Transaktionen. Diese wurde vom Nationalrat zusätzlich in die Vorlage aufgenommen.

In einer früheren Beratung hat die Kommission zudem beschlossen, dass die Reform gestrafft und gestaffelt in Kraft gesetzt werden soll. Die WAK-S beantragt, die Verrechnungssteuer nur für Erträge aus Obligationen abzuschaffen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ausgegeben werden. Dieser Entscheid fiel mit 8 zu 4 Stimmen. Nach Auffassung der Mehrheit könnten so Steuerausfälle verringert werden, ohne dass das Hauptziel der Vorlage infrage gestellt werde.

Die Reform soll per 1. Januar2023 erfolgen

Ebenfalls mit 8 zu 4 Stimmen beantragt die Kommission, die geplante Reform zeitlich gestaffelt in Kraft zu setzen. Die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationenzinsen soll bereits per 1. Januar 2023 erfolgen.

Der Bundesrat hätte darüber zu entscheiden, wann die anderen Reformmassnahmen in Kraft treten soll. Deren Umsetzung nimmt mehr Zeit in Anspruch als angenommen.

Linke Kommissionsminderheit dagegen

Grundsätzliche Bedenken zur Reform äusserte eine linke Kommissionsminderheit. Sie hält es gemäss einer früheren Mitteilung für «inakzeptabel, dass dem Finanzplatz Schweiz neuerlich ein Steuergeschenk gemacht werden soll». Sie möchte das Geschäft deshalb an den Bundesrat zurückweisen. Im Nationalrat war ein solcher Antrag deutlich gescheitert.

Der Ständerat will die Reform der Verrechnungssteuer in der Wintersession beraten.

Laut dem Bundesrat führt die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf inländischen Zinsen zu einmaligen Mindereinnahmen von geschätzt einer Milliarde Franken. Dazu kommen gemäss Botschaft wiederkehrende «statische» Mindereinnahmen von 170 Millionen Franken. Zudem dürfte die Aufhebung der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen beim Bund zu jährlichen Mindereinnahmen von 25 Millionen Franken führen.

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