Stärkung der gemeinsamen Spitalversorgung der Ostschweizer Kantone
Drei Schweizer Kantone planen gemeinsam die Zukunft der stationären Rehabilitationsleistungen.
Die Kantone St. Gallen und beide Appenzell erarbeiten im Bereich Rehabilitation eine kantonsübergreifende Spitalplanung. Die neuen Spitallisten sollen gemäss einer Mitteilung auf 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Mit der Intensivierung der gemeinsamen Spitalplanung sollen für einen Versorgungsraum mit knapp 600'000 Einwohnerinnen und Einwohnern stationäre Rehabilitationsleistungen garantiert werden, schrieben die drei Kantone am Freitagmorgen in einer Mitteilung.
«Auf der Basis einer gemeinsamen Bedarfsprognose werden die drei Planungskantone ein gemeinsames Bewerbungsverfahren durchführen».
Nach einer Bewertung werde auch die Wahl der Leistungserbringer gemeinsam vorgenommen. Der Erlass der kantonalen Spitallisten erfolge individuell durch die zuständigen kantonalen Behörden.
Gemeinsame Planung seit 2023
Rund 65 Prozent der Spitalaufenthalte von Einwohnerinnen und Einwohnern der Planungsregion erfolgen derzeit gemäss Mitteilung in einer der acht Rehabilitationskliniken mit Standort in einem dieser drei Kantone.
Die Kantone St. Gallen und beide Appenzell gehen ihre Spitalplanung seit 2023 gemeinsam an. Damals entschieden sie, vorerst in Akutsomatik, später auch bei Rehabilitation und Psychiatrie zusammenzuarbeiten zu wollen. Die Kantone Graubünden, Glarus und Thurgau gehen eigene Wege.