Status S kann bei längerem Ukraine-Aufenthalt widerrufen werden
Geflüchtete können den Status S verlieren, wenn sie sich wieder länger in der Ukraine aufhalten. Das hat das Staatssekretariat für Migration nun bestimmt.
Das Wichtigste in Kürze
- Das SEM hat die Vorgaben für den Schutzstatus S in der Schweiz überarbeitet.
- Geflüchtete verlieren ihn, wenn sie sich länger in der Ukraine aufhalten.
- Auch Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in einen Drittstaat verlegen, verlieren ihn.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat die Konditionen für den Schutzstatus S überarbeitet: Geflüchtete aus der Ukraine können den Status S verlieren. Dies, wenn sie sich länger als 15 Tage pro Quartal in ihrem Heimatland aufhalten.
Ausgenommen sind Personen, die belegen können, dass ihr Ukraine-Aufenthalt der Rückkehr ins Heimatland dient, wie das SEM am Donnerstag mitteilte. Auch zwingende Gründe wie der Besuch schwer erkrankter Angehöriger können demnach angeführt werden.
Ausserdem verliert den Schutzstatus S, wer nach Ansicht des SEM seinen Lebensmittelpunkt in einen Drittstaat verlegt. Das kann passieren, wenn sich Geflüchtete mehr als zwei Monate dort aufgehalten haben. Das SEM hält allerdings fest, dass Personen mit Schutzstatus S grundsätzlich in die Ukraine reisen dürfen.
Sieben Tage länger in Bundesasylzentren
Wie das SEM schreibt, bleiben Geflüchtete auf Wunsch der Kantone ab sofort sieben Tage länger in den Bundesasylzentren als bisher. Bevor sie einem Kanton zugewiesen werden.
Neu wurde auch festgelegt, dass binationale Paare keinen Schutzstatus S erhalten. Dies, wenn eine Personen über eine Staatsbürgerschaft in einem EU/EFTA-Land, in Grossbritannien, Kanada, den USA, Neuseeland oder Australien verfügt. Wer bereits über einen Schutzstatus in einem anderen Schengenstaat verfügt, erhält ebenfalls keinen Status S in der Schweiz.
Die Anpassungen erfolgten laut SEM nach einer Konsultation mit Kantonen und Städten.