Schweizer Flüchtlingshilfe fordert neuen Schutzstatus
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) fordert, den F-Ausweis für die vorläufige Aufnahme von Geflüchteten durch einen positiven Schutzstatus zu ersetzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) fordert, den F-Ausweis zu ersetzen.
- Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge sollen einen positiven Schutzstatus erhalten.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) postuliert, den F-Ausweis von Geflüchteten durch einen positiven Schutzstatus zu ersetzen. Dies ermögliche eine nachhaltige Integration und beende die Ungleichbehandlung von Flüchtlingsgruppen. In einem Positionspapier legt die SFH ihre Forderungen dar.
Die Ungleichbehandlung von Geflüchteten mit Schutzstatus S gegenüber anderen Kriegsvertriebenen zeige, dass Handlungsbedarf besteht. Dies schrieb die SFH am Montag in einer Mitteilung.
Die SFH fordert «Humanitären Schutz» für Flüchtlinge
Alle Schutzberechtigten in der Schweiz sollten gleichen Zugang zu grundlegenden Rechten haben. Deshalb brauche es bei der vorläufigen Aufnahme eine Gesetzesanpassung auf nationaler Ebene.
Im Positionspapier fordert die SFH, die vorläufige Aufnahme durch einen positiven Schutzstatus zu ersetzen. Zum Beispiel unter dem Namen «Humanitärer Schutz». Das Staatssekretariat für Migration (SEM) solle allen Personen mit Schutzbedarf gemäss der heutigen vorläufigen Aufnahme einen einheitlichen Schutzstatus erteilen. Dies würde Klarheit schaffen.
Der Schutzstatus müsse gleichermassen für alle Personen gelten, die nicht die Flüchtlingseigenschaft erfüllten. Dafür hingegen aus anderen völkerrechtlichen oder humanitären Gründen den Schutz in der Schweiz benötigten. Eine Ausnahme davon solle der Schutzstaus S sein, wenn innerhalb kurzer Zeit viele Geflüchtete in die Schweiz kämen. Wie aktuell aus der Ukraine.
Neuer Schutzstatus soll gleich gelten wie Status S
Der Status S solle mit den gleichen Rechten ausgestattet werden, wie der neue Schutzstatus. Um das Asylsystem nicht zu überlasten, soll dies auch beibehalten werden.
Im Weiteren sollten Reisefreiheit und Möglichkeit für den Familiennachzug sowie das Recht auf Kantonswechsel dazugehören. Sei die Rückkehr nach fünf Jahren nicht zumutbar, brauche es einen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung als Perspektive. Die Sozialhilfe solle zudem im gleichen Umfang wie für anerkannte Flüchtlinge gewährt werden.
Vorläufig Aufgenommene hätten einen vergleichbaren Schutzbedarf wie anerkannte Flüchtlinge und blieben erfahrungsgemäss langfristig in der Schweiz, so die SFH weiter. Doch dieser Status erschwere es den Betroffenen, in der Gesellschaft und im Arbeitsleben Fuss zu fassen.