Rund 170 Millionen Franken Mehreinnahmen erhofft sich der Kanton Zürich von höheren Steuern für Haus- und Wohnungseigentümer. Doch es regt sich Widerstand.
Eigenheime
Eigenheimbesitzer müssen ab 2027 im Kanton Zürich wohl höhere Steuern zahlen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Zürich will die Steuern für Haus- und Wohnungseigentümer ab 2027 deutlich erhöhen.
  • Kanton und Gemeinden rechnen dadurch mit Mehreinnahmen von 170 Millionen Franken.
  • Der Hauseigentümerverband (HEV) wird jetzt gerichtlich dagegen vorgehen.
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Gegen die geplante Erhöhung der Steuerwerte für Liegenschaften im Kanton Zürich regt sich massiver Widerstand. Der Hauseigentümerverband (HEV) des Kantons will gerichtlich dagegen vorgehen, berichtet die «NZZ».

Aufgrund der gestiegenen Werte in den letzten Jahren will der Kanton Zürich die Gebäude und Grundstücke neu einschätzen. Auf Haus- und Wohnungseigentümer kommen dadurch ab 2027 deutlich höhere Steuern zu: von einigen Hundert bis zu mehreren Tausend Franken.

Kanton und Gemeinden dürfen sich durch die Änderungen Mehreinnahmen von insgesamt 170 Millionen Franken ausrechnen.

Eigenmietwert: Bund berät Abschaffung, Kanton Zürich erhöht

Jetzt kritisiert der HEV des Kantons Zürich die Pläne laut der «NZZ» aus mehreren Gründen. Und wird gerichtlich dagegen vorgehen.

Zum einen werde aktuell auf Bundesebene darüber beraten, den Eigenmietwert abzuschaffen. Genau dieser soll im Kanton Zürich jedoch angehoben werden. Das sei deshalb nicht sinnvoll.

Zürich
Eine Wohnung in Zürich. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/DPA/TOBIAS HASE

Darüber hinaus wirft der Hauseigentümerverband der Kantonsregierung falsche Berechnungen des Marktwerts vor.

Als Grundlage für die Berechnung von diesem Marktwert würden die aktuellen Angebotsmieten (die Preise, welche in den Ausschreibungen verlangt werden) herangezogen. Diese seien jedoch höher als die real gezahlten Summen.

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Hans Egloff, Präsident des Kantonalzürcher HEV, stellt klar, dass sich sein Verband nicht grundsätzlich dagegen wehre, dass die Liegenschaften neu eingeschätzt werden.

«Es ist für mich nachvollziehbar, dass man die Bewertungen nach einer gewissen Zeit anpassen muss», so Egloff in der «NZZ». Das müsse aber mit Bedacht geschehen. Aktuell sei «schlicht der falsche Zeitpunkt» dafür.

Egloff lässt verlauten, dass der HEV des Kantons Zürich beim Kampf gegen die Neuregelung bereit sei, bis vor Bundesgericht zu gehen.

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