Ein Bauer hatte seine Stiefmutter getötet und seinen Vater schwer verletzt. Das Kantonsgericht St. Gallen befindet ihn aber für schuldunfähig.
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Das Kantonsgericht St. Gallen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Bauer hatte seine Stiefmutter getötet und seinen Vater schwer verletzt.
  • Laut Gutachter war der Mann schizophren und beging die Tat im Wahn.
  • Das Gericht verhängte ihm am Freitagnachmittag eine «kleine Verwahrung».
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Dieser Fall sorgt für Aufruhr: Ein Bauer, der seine Stiefmutter mit einem Vorschlaghammer getötet und seinen Vater schwer verletzt hat, verlangt einen Freispruch. Laut einem neuen Gutachten ist der 49-Jährige schizophren und beging die Tat im Wahn.

Am Freitagnachmittag hat das Kantonsgericht St. Gallen den Mann frei gesprochen. Es verhängte gegen den 49-jährigen Schweizer nach Artikel 59 des Strafgesetzbuchs (StGB), eine sogenannte «kleine Verwahrung».

Im August 2017 hatte das Kreisgericht See-Gaster den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt. Dies wegen Mordes und mehrfach versuchten Mordes.

Dagegen wehrte sich der Bauer vor dem Kantonsgericht St. Gallen. Sein Verteidiger verlangte an der Berufungsverhandlung vom Freitagmorgen einen Freispruch und eine stationäre therapeutische Massnahme, die sogenannte «kleine Verwahrung».

Der Mann leide an einer schizophrenen Erkrankung. Diese sei vom Ersteller des psychiatrischen Gutachtens nicht erkannt worden. Der Staatsanwalt schloss sich dem Antrag der Verteidigung an.

Zwei Gutachten

Im ersten Gutachten wurde festgestellt, dass der Mann seit seiner Nierentransplantation an einer starken Persönlichkeitsveränderung leidet. Weder die langjährige Psychotherapie noch die Therapie im Gefängnis hätten etwas genützt.

Das Kreisgericht See-Gaster folgte dieser Einschätzung. Es entschied, der Beschuldigte sei nicht therapierbar und müsse wegen der grossen Rückfallgefahr verwahrt werden. Auf die Forderung des Verteidigers nach einem zweiten Gutachten war es nicht eingetreten.

Das Kantonsgericht sah dies anders und bestellte ein zweites Gutachten. Dieses kommt zu einem komplett entgegengesetzten Schluss: Die Tat sei im Wahn geschehen, der Mann schuldunfähig. Das Gutachten enthält eine günstige Prognose: Der Beschuldigte spreche auf Medikamente und Therapie an, und in Zukunft sei eine deutliche Verbesserung zu erwarten.

Stiefmutter mit einem Vorschlaghammer getötet

Die Tat, die dem Mann vorgeworfen wird, geschah im Januar 2015 auf einem abgelegenen Bauernhof am Ricken im Kanton St. Gallen. Zuerst schoss er mit einem Armee-Revolver auf den Pächter des elterlichen Hofs und verletzte ihn am Arm. Anschliessend richtete er im Wohnhaus seines Vaters ein regelrechtes Blutbad an.

Auf dem Vorplatz erschlug er mit einem Vorschlaghammer die betagte Stiefmutter. Zudem verletzte er seinen Vater so schwer, dass der 84-Jährige zum Pflegefall wurde. Der Bauer hatte den Hof früher selbst bewirtschaftet und ein neues Wohnhaus gebaut. Nach einer Nierentransplantation musste er die Arbeit aufgeben und das Grundstück mit Wohnhaus, Tieren und Maschinen wieder seinem Vater verkaufen.

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