Strafbefehl gegen südamerikanischen Fussball-Funktionär
Ein ehemaliger Generalsekretär des Fussballverbands Conmebol machte sich der mehrfachen Geldwäscherei schuldig. Die Bundesanwaltschaft hat ihn nun verurteilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Eduardo Deluca muss eine Ersatzforderung in der Höhe von 2,5 Millionen Franken bezahlen.
- Der ehemalige Conmebol-Funktionär wurde im Zuge der Fifa-Ermittlungen verurteilt.
- Er transferierte offenbar für sich und andere Bestechungsgelder.
Die Bundesanwaltschaft hat im Zuge der Fifa-Ermittlungen den ehemaligen Generalsekretär des südamerikanischen Fussballverbands verurteilt. Er muss eine Ersatzforderung von 2,5 Millionen Franken zahlen. An den Fussballverband Conmebol wurden 1,5 Millionen Franken zurückerstattet.
Die Bundesanwaltschaft schloss das Strafverfahren gegen den 79-jährigen Eduardo Deluca mit dem Strafbefehl und einer Teileinstellung ab. Sie bestätigte auf Anfrage eine entsprechende Meldung des «SonntagsBlick».
Gemäss der Bundesanwaltschaft machte sich Deluca der mehrfachen Geldwäscherei schuldig. Demnach transferierte er für sich und andere Bestechungsgelder, darunter illegale Zahlungen für TV- und Werberechte eines von Conmebol organisierten Cups. Dazu benutzte der Argentinier Konten in der Schweiz.
Die Bundesanwaltschaft verurteilte ihn im Strafbefehl zudem zu einer bedingten Geldstrafe von 18'000 und einer Busse von 5000 Franken.