Strafverfahren gegen Brasserie Lorraine eröffnet
Die ganze Schweiz diskutierte hitzig über den Konzertabbruch in der Brasserie Lorraine. Jetzt hat die Berner Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren eingeleitet.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Strafverfahren ist gegen die Brasserie Lorraine eröffnet worden.
- Ein Konzert wurde abgebrochen, weil ein Bandmitglied als Weisser Dreadlocks trägt.
- Gegen die Betreiber hat die Junge SVP Anzeige wegen Rassendiskriminierung erstattet.
Die Brasserie Lorraine hat den Auftritt der Band Lauwarm abgebrochen. Grund dafür waren die Dreadlocks eines weissen Bandmitgliedes. Diesem wurde kulturelle Aneignung vorgeworfen. Gegen das Lokal wurde nun ein Strafverfahren eröffnet.
Die Junge SVP hat Strafanzeige gegen die Betreiber erstattet. Und das wegen Rassendiskriminierung. Parteipräsident David Trachsel sagt: «Was sich in Bern in der Brasserie abgespielt hat, ist Rassismus gegen Weisse!»
Die Argumentation der JSVP: Das Konzert sei nur abgebrochen worden, weil die Personen, die Reggae-Musik gespielt hätten, weiss seien beziehungsweise keinen indigenen Hintergrund hätten.
Das sei eine Demütigung und Herabwürdigung der Band-Mitglieder gewesen. Und das nur wegen ihrer Rasse und Ethnie. Deshalb glaubt die Jungpartei, hier bestehe Straftatbestand.
Das Konzert der Band Lauwarm wurde Mitte Juli in der Brasserie Lorraine in Bern abgebrochen. Während des Konzerts sollen einige Besucher «Unwohlsein mit der Situation» geäussert haben.