Swiss Olympic Präsident: «Wir respektieren den Volkswillen»
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz kandidiert nicht für die Olympischen Winterspiele 2030.
- Die abgelehnten Volksabstimmungen zum Thema waren eine klare Botschaft an Swiss-Olympic.
- Das sagt Präsident Jürg Stahl – will aber solche Events nicht grundsätzlich ausschliessen.
Nach der Ablehnung der Kandidatur «Sion2026» wird sich die Schweiz auch nicht für die Olympischen Winterspiele 2030 bewerben. Das teilt Jürg Stahl, Präsident von Swiss Olympic, mit. Man habe die Botschaft verstanden: Das Volk wolle derzeit keinen solchen Grossanlass in der Schweiz.
Ein Aus für die Schweiz als Gastgeber?
Swiss-Olympic-Präsident Jürg Stahl möchte die Idee jedoch nicht endgültig begraben. Doch vordergründig sei wichtig, drei Punkte zu klären: «Wie gut sind wir als Gastgeber – etwa bei den «Youth Olympic Games» im Januar 2020 in Lausanne oder bei der «Winteruniversiade» 2021 in Luzern. Dann wollen wir das Internationale Olympische Komitee IOC beobachten, nach welchen Kriterien sie die Spiele vergeben. Und drittens müssen wir dann unser Gesamtkonzept überarbeiten.»
Die Schweiz habe zwar eine «grossartige Visitenkarte», was Grossanlässe angehe, ist Stahl überzeugt. Er erinnert an Weltklasse Zürich, Crans Montana Golf oder Skirennen im Winter. «Ich bin aber kein Prophet oder Hellseher», meint Stahl, doch er glaube nicht, dass eine Olympia-Kandidatur nun gleich für Jahrzehnte vom Tisch sei.
Wie geht Swiss Olympic mit Rassismus um?
Stahl äussert sich gegenüber Nau auch zur Affäre um den Leichtathleten Pascal Mancini. Dieser durfte Anfangs August nicht an die Europameisterschaften reisen und ihm wurde die Lizenz entzogen. Der Sprinter hatte in Facebook-Postings eine rassistische Gesinnung vermuten lassen.
Stahl betont: «Dafür sind die Teilverbände verantwortlich, wir versuchen Unterstützung zu geben. Swiss Athletics ist im angesprochenen Fall jedoch hervorragend vorgegangen.» Der Fall zeige auch, dass die von Swiss Olympic abgegebene Charta ihren Zweck erfülle. Sie biete die Grundlage, dass ein solcher Ausschluss möglich sei.