Swiss und Edelweiss halten wenig von Getränke-Limit am Flughafen
Wegen zunehmender Gewalt aufs Flugpersonal wurde zuletzt über ein Getränke-Limit am Flughafen diskutiert. Die Swiss und Edelweiss halten wenig davon.
Das Wichtigste in Kürze
- Ryanair-CEO Michael O'Leary forderte kürzlich ein Getränke-Limit an Flughäfen.
- Grund dafür ist zunehmende Gewalt gegenüber dem Flugpersonal im Zusammenhang mit Alkohol.
- Bei der Swiss und der Edelweiss scheint dies kein so grosses Problem zu sein.
Ryanair-Chef Michael O'Leary beklagte sich kürzlich über die Zunahme an Gewalt und Übergriffen auf das Flugpersonal. Weil dabei oft Alkohol im Spiel ist, forderte er nun gegenüber der britischen Zeitung «Telegraph» ein Alkohol-Limit.
Wenn es nach dem Chef der irischen Billigfluglinie geht, sollen Passagiere am Flughafen nur zwei alkoholische Drinks trinken dürfen. «Es ist für Fluggesellschaften nicht so einfach, betrunkene Personen am Gate zu identifizieren», argumentierte O'Leary.
In diesem Sommer hätten Fälle von Gewalt stark zugenommen. So komme es gemäss Ryanair-Chef fast wöchentlich zu einem Angriff. Oft seien dabei auch noch andere Drogen wie Kokain im Spiel.
Edelweiss spricht von Einzelfällen
Bei den Schweizer Fluggesellschaften Swiss und Edelweiss scheint die Sicht auf diese Thematik anders zu sein. Gegenüber «ZüriToday» gab Edelweiss-Mediensprecher Andreas Meier Auskunft: «Da es sich um Einzelfälle handelt, würden wir mit einem Alkoholverbot oder einer Beschränkung die grosse Mehrheit unserer Gäste bestrafen.»
Auf allen Flügen gebe es insgesamt in einem Jahr ein paar Dutzend solcher Vorfälle. Für solche Fälle werde das Kabinenpersonal geschult. Meistens können die Situationen mit Gesprächen deeskaliert werden.
Swiss vertraut auf «Besonnenheit der Fluggäste»
Laut Swiss-Mediensprecherin Meike Fuhlrott versuche man auffällige Passagiere bereits vor Abflug zu identifizieren. Die Sicherheit an Bord habe die höchste Priorität. «Wir sehen aktuell keinen Anlass für eine Anpassung des Alkoholkonsums und vertrauen grundsätzlich auf die Besonnenheit unserer Fluggäste», so Fuhlrott.
Wenn sich eine Person falsch verhält, komme es zuerst zu einer mündlichen Verwarnung. Falls sich dann nichts ändern sollte, folgt eine schriftliche Verwarnung. «Im äussersten Fall übergeben wir den Fluggast bei Ankunft am Zielort den Behörden», meint Fuhlrott.