Swisscom legt Rekurs beim Bundesgericht wegen Glasfaserausbau ein
Die Swisscom will im Streit um den Glasfaserausbau Rekurs beim Bundesgericht gegen einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts einlegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Swisscom hat beim Bundesgericht Rekurs wegen dem Glasfaserausbau eingelegt.
- Der Ausbau mit dem Einfasermodell müsste nämlich nach Urteil gestoppt werden.
Im Streit um den Glasfaserausbau will die Swisscom Rekurs beim Bundesgericht gegen einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts einlegen. Dies sagte Konzernchef Urs Schaeppi am Donnerstag in einer Telefonkonferenz. Denn nach diesem Urteil musste die Swisscom den Glasfaserausbau mit dem Einfasermodell stoppen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Anfang Oktober, die von der Eidgenössischen Wettbewerbskommission Weko angeordneten vorsorglichen Massnahmen bestätigt.
Das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus: Die Strategie der Swisscom zum Ausbau des Glasfasernetzes ist ein missbräuchliches Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens. Bislang wurden Glasfasernetze in der Schweiz nach dem Vierfasermodell gebaut. Das ist naturgemäss wesentlich teurer, als nur eine Zuleitung zu legen. Geklagt vor der Weko hatte der Winterthurer Telekomanbieter Init7, denn die Swisscom wies die Vorwürfe zurück.
Es gehe um viel Geld
«Wir werden beim Bundesgericht Beschwerde einlegen», sagte Konzernchef Schaeppi. Würde Swisscom einschwenken, müssten sie die Zuleitungen von der Telefonzentrale bis zum Strassenschacht neu ausbauen. Dazu müsste man die Strassen aufreissen, um die Kanäle grösser zu machen, damit die dickeren Glasfaserkabel Platz hätten.
«Wenn wir Kabelkanäle im Tiefbau ausweiten müssten, wird das teuer», sagte Schaeppi. Eine Zahl wollte der Swisscom-Chef nicht nennen. Aber es gehe um viel Geld: «Es wird nicht um 2 bis 3 Millionen teurer, sondern viel teurer. Das wird den Ausbau auch zeitlich verzögern.»
Partnerschaft mit Salt
Davon seien die ländlichen Gebiete betroffen, denn in den Städten seien die Glasfasernetze besser gebaut. In den ländlichen Gebieten seien die Kabelkanäle klein, in den Städten dagegen grösser. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts habe zu «Unsicherheiten geführt, die möglichst schnell geklärt werden müssen», sagte Schaeppi. Bis zur Klärung der Unsicherheiten baue man nur noch Teilelemente des Glasfasernetze aus, die dem Vierfasermodell entsprechen würden.
Das habe negative Folgen für die Glasfaserpartnerschaft mit Salt und drücke auf den Swisscom-Umsatz, erklärte Schaeppi. Zusammen mit Wechselkurseffekten macht das rund 100 Millionen Franken aus. Weshalb Swisscom das Umsatzziel für das Gesamtjahr auf 11,2 Milliarden Franken gesenkt hat.
Zudem hat die Swisscom die Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten im dritten Quartal um 30 Millionen auf 52 Millionen Franken erhöht. «Die Verträge mit Salt bestehen weiter und wir prüfen, wie wir Partnerschaft in die Zukunft führen können», sagte der Swisscom-Chef. Die Swisscom will bekanntlich die Glasfaseranschlüsse bis 2025 von einem Drittel der Haushalte und Geschäfte auf rund 60 Prozent erhöhen. «Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts gefährdet unsere Glasfaserausbauziele», sagte Schaeppi.