Täterin der Messerattacke zu 9-jähriger Freiheitsstrafe verurteilt

Keystone-SDA
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Bellinzona,

Das Bundesstrafgericht hat die Täterin der Messerattacke von Lugano zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren verurteilt. Die vorsitzende Richterin sprach die 29-Jährige des zweifachen versuchten Mordes und der Widerhandlung gegen das IS-/Al-Kaida-Gesetz schuldig.

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Das Bundestrafgericht hat die Täterin der Messerattacke von Lugano zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren verurteilt. - sda - KEYSTONE/PABLO GIANINAZZI

Das Gericht hat der Tessinerin zudem eine stationäre Massnahme in einer geschlossenen Anstalt auferlegt. Die 29-Jährige muss des Weiteren eine Geldstrafe von 2000 Franken bezahlen, da sie ohne Anmeldung bei der Kantonspolizei der Prostitution nachging.

Die 29-Jährige soll im November 2020 in Lugano zwei Frauen mit einem Messer attackiert und sich dabei auf den Islamischen Staat berufen haben. Ausserdem hat sich die Frau gemäss Anklageschrift der Bundesanwaltschaft zwischen 2017 und 2020 ohne Anmeldung bei den Behörden prostituiert.

Vor der Tat soll sich die Frau in der Haushaltswarenabteilung des Warenhauses Manor in Lugano von einer Verkäuferin ein scharfes Brotmesser empfohlen haben lassen. Damit stach sie auf zwei zufällig ausgewählte Frauen ein. Beide wurden bei der Messerattacke verletzt, eine von ihnen schwer.

Die Bundesanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren. Die Angeklagte habe nicht einmal in Anbetracht der Bilder der Schnittwunden ihrer Opfer Reue oder Bedauern gezeigt, sagte die Staatsanwältin des Bundes in ihrem Plädoyer vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Zudem habe die 29-Jährige festgehalten, dass sie das Attentat wiederholen würde, wenn auch nicht in der Schweiz.

Die Verteidigung forderte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. Sie argumentierte vor Gericht, dass die Angeklagte gar nicht wirklich zum Islam konvertiert und deshalb von der Widerhandlung gegen das IS-/Al-Kaida-Gesetz freizusprechen sei.

Die Bundesanwaltschaft teilte am Montag in einer Stellungnahme mit, dass sie das Urteil des Bundesstrafgerichts zur Kenntnis genommen habe. Sobald ein schriftlich begründetes Urteil vorliege, werde sie über das weitere Vorgehen entscheiden.

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