Tausenden Rentnern werden Ergänzungsleistungen gekürzt

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Keystone-SDA, Rahel Sutter

Bern,

Zu Beginn des Jahres wurden vielen Pensionierten die Ergänzungsleistungen gekürzt. Einige Rentner haben sogar keinen Anspruch mehr auf diese Unterstützung.

Rentner
Im Kanton Bern erhalten rund 1000 Pensionierte gar keine Ergänzungsleistungen mehr. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Per Jahresbeginn wurden Tausenden Rentnern die Ergänzungsleistungen (EL) gekürzt.
  • Im Kanton Bern haben 1000 Personen gar keinen Anspruch mehr auf die Leistung.
  • Es wird erwartet, dass schweizweit 8000 Rentner ihr Anrecht auf die EL verlieren.

Per 1. Januar 2024 wurde Zehntausenden Rentnerinnen und Rentnern die Ergänzungsleistungen (EL) gekürzt. Mehrere Tausend Einkommensschwache verloren diese staatliche Unterstützung sogar komplett, wie «SonntagsBlick» schreibt.

Anspruch auf EL haben Personen mit einer AHV- oder IV-Rente, die mit ihrem Einkommen ihre minimalen Lebenskosten nicht decken können. Im Jahr 2022 erhielten 16,4 Prozent aller Rentnerinnen und Rentner diese entsprechende Leistung.

Offizielle Angaben über die schweizweiten Folgen der Reform liegen noch nicht vor. Auf Anfrage legten gegenüber der Zeitung aber mehrere Kantone ihre provisorischen Daten offen.

Im Kanton Bern wurden wegen der Reform 18'500 Dossiers neu beurteilt. 11'000 EL-Bezügern wurde die Unterstützung gekürzt. Und rund 1000 Bernerinnen und Berner haben seit dem Jahreswechsel überhaupt keinen Anspruch mehr auf Ergänzungsleistungen. In anderen Kantonen sieht es ähnlich aus.

Erwartungsgemäss verlieren 8000 Personen EL-Berechtigung

Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) erwartet aufgrund von Hochrechnungen, dass schweizweit rund 8000 EL-Berechtigte ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen verlieren. Davon sind zwei Drittel pensioniert. Landesweit erhielten schätzungsweise rund 70'000 Personen seit dem Jahreswechsel weniger EL.

Die Geldkürzungen fallen nicht überall gleich hoch aus. Bei einigen Personen macht es nur wenige Franken aus, bei anderen gar 200 bis 300 Franken.

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Neu wird bei der Berechnung des Leistungsanspruchs das Einkommen des Ehepartners sowie das eigene Vermögen berücksichtigt. Dies ist gemäss Skos-Geschäftsführer, Markus Kaufmann, ein wichtiger Grund für die EL-Kürzungen. Wenn Betroffene in einigen Monaten unter die Vermögensschwelle von 100'000 Franken rutschen, dürften sie dann wieder Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben.

Laut Skos wird die EL-Reform die Zahl der Sozialhilfebezüger nicht extrem erhöhen. Denn viele Rentnerinnen und Rentner haben noch ein zu hohes Vermögen, um Sozialhilfe beziehen zu dürfen.

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Kommentare

User #4554 (nicht angemeldet)

Sozialhilfe ??? WTF, wer schon mal dort war, wird NIE mehr dahin gehen. Da verteil ich vorher Verlustscheine

User #8711 (nicht angemeldet)

Man hat Bürgerliche gewählt und bürgerlich bekommen.

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