Caritas will Sozialsystem der Schweiz umbauen
Auch wenn Menschen in der Schweiz Sozialhilfe beziehen, reicht dies nicht zum Überleben und ist schambehaftet. Caritas will das mit einem Systemwechsel ändern.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz hat ein komplexes Sozialsystem, das auch AHV und IV umfasst.
- Caritas kritisiert, dass diese Leistungen oft nicht für den Lebensunterhalt ausreichen.
- Das Hilfswerk will das System nun umkrempeln, um gegen Armut vorzugehen.
Caritas will das Sozialsystem der Schweiz umbauen. Dazu soll die Existenzsicherung von Invaliden- und Arbeitslosenversicherung, AHV, Erwerbsersatz und Ergänzungsleistungen unter einem Dach vereint werden..
Das Hilfswerk sieht im System der sozialen Sicherheit diverse Schwachstellen und Lücken, wie aus einem Positionspapier hervorgeht. Zum Beispiel: Bei einem Verlust einer Anstellung hat man in der Schweiz Anrecht auf 80 Prozent des früheren Einkommens. Wenn jemand aber in einer Tieflohnstelle oder Teilzeit gearbeitet habe, reiche dieses Geld nicht.
Wenn Leistungen aus den Sozialversicherungen fehlen, nicht ausreichen oder nach gewisser Zeit auslaufen, müssen die Betroffenen auf das Sozialamt zurückgreifen. Diese Beträge seien aber zu tief angesetzt, so Caritas, um den minimalen Lebensunterhalt über längere Zeit zu decken.
Scham sei ein weiterer Faktor, weshalb viele nicht auf die Sozialhilfe zurückgreifen. Menschen ohne Schweizer Pass fürchteten, dass sie ihr Aufenthaltsrecht verlieren.
Einige Kantone setzen Vorschlag von Caritas schon um
Es mache keinen Sinn und sei ungerecht, dass die materielle Sicherung in der Schweiz heute unterschiedlich hoch ausfalle, wird Aline Masé, Leiterin der Fachstelle Sozialpolitik von Caritas Schweiz, zitiert. «Je nachdem, aus welchem Grund der Bedarf nach Unterstützung besteht, welchen Aufenthaltsstatus jemand hat und wo er oder sie wohnt.» Es brauche einen grundlegenden Systemwechsel, so Masé.
Der Vorschlag von Caritas: Ergänzungsleistungen für alle, deren Einkommen nicht für den Lebensunterhalt reicht. Die heutigen Ergänzungsleistungen bei AHV und IV, sowie die Familienergänzungsleistungen der Kantone Waadt, Genf, Solothurn und Tessin dienen als Vorbild.
Eine einzige Institution soll dabei für die Beratung, Begleitung und finanziellen Leistungen zuständig sein.