Lyss: Neue Regelungen für Ergänzungsleistungen 2024
Wie die Gemeinde Lyss meldet, wird die neue EL-Umrechnungsverfügung ab 21. Dezember 2023 versendet. Ab 1. April 2024 werden alle Fälle ans neue Recht angepasst.
Anfang 2021 trat die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) in Kraft.
Bis Ende 2023 gelten noch die Übergangsbestimmungen, das heisst bis dahin kommt jeweils die finanziell bessere Variante (altes oder neues EL-Recht) zur Anwendung.
Am 31. Dezember 2023 endet die Übergangsfrist und ab 1. April 2024 werden alle Fälle an das neue Recht angepasst.
Einschnitt bei Ergänzungsleistungen ab 2024
Viele EL-Bezüger werden ab 2024 weniger oder unter Umständen gar keine Ergänzungsleistungen mehr erhalten. In Lyss wird das rund 300 EL-Bezüger betreffen.
Am 25. September 2023 wurden alle Personen, die Ergänzungsleistungen nach dem alten Recht beziehen, bereits direkt von der Ausgleichskasse des Kantons Bern mit einem Schreiben informiert.
Die neue EL-Umrechnungsverfügung wird ab dem 21. Dezember 2023 versendet. Bei Unklarheiten oder Fragen ist die AHV-Zweigstelle Lyss die erste Anlaufstelle.
Viele Fragen zur Neuberechnung der Ergänzungsleistungen sind komplex und immer individuell.
Beratung bei der AHV-Zweigstelle Lyss
Das Team der AHV-Zweigstelle nimmt sich gerne Zeit für eine Beratung und das persönliche Besprechen der neuen Berechnung.
Da neben dem Tagesgeschäft auch die AHV-Reform per 1. Januar 2024 in Kraft tritt, ist in nächster Zeit mit einem vermehrten Kundenaufkommen zu rechnen.
Es wird empfohlen, für ein Beratungsgespräch einen Termin zu vereinbaren.