Telefonbetrug: Obergericht senkt Strafe für einen «kleinen Fisch»
Die Strafe gegen einen Telefonbetrüger wurde vom Zürcher Obergericht gesenkt. Strafmildernd wirkte sich das Geständnis des Täters aus.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit der Polizistenmasche zockte ein Türke ältere Frauen ab.
- Der Telefonbetrüger wurde am Mittwoch vom Zürcher Obergericht verurteilt.
Das Zürcher Obergericht hat am Mittwoch einen Mann wegen Gehilfenschaft in einem Fall von Telefonbetrug verurteilt. Er erhält eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 31 Monaten und eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die 16 zu vollziehenden Monate hat der Mann in Untersuchungshaft und vorzeitigem Strafvollzug schon abgesessen. Das Obergericht senkte damit die erstinstanzliche Strafe deutlich.
Das Bezirksgericht hatte den heute 34-Jährigen wegen Mittäterschaft zu vier Jahren Freiheitsentzug und einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Eine Mittäterschaft war nach Ansicht der Oberrichter aber nicht nachgewiesen. Es qualifizierte die Tatbeiträge des Beschuldigten deshalb als Gehilfenschaft. Strafmildernd wirkte sich das Teilgeständnis des Mannes aus.
Ältere Frauen mit Polizistenmasche abgezockt
Gleich wie die erste Instanz ordnete auch das Obergericht einen siebenjährigen Landesverweis des Türken an. Zudem wird er ins Schengener Informationssystem eingetragen.
Das «trifft sie hart», sagte der Richter zu dem Mann, der bereits als Jugendlicher in die Schweiz gekommen war. Der Gesetzgeber sehe diese Härte aber vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bei dem Fall geht es um Telefonbetrug nach der verbreiteten «Polizistenmasche». Vorzugsweise ältere Frauen - die Betrüger orientieren sich an den Vornamen - werden dabei von den angeblichen Polizisten angerufen. Diese überzeugen die Opfer, ihr Geld vor bevorstehenden Übergriffen in Sicherheit zu bringen.
Schadenersatz in Höhe von einer halben Million Franken
Nach diesem Schema gingen die Betrüger auch im vorliegenden Fall vor. Die Angerufenen sollten das Geld zu einer bestimmten Zeit an einen bestimmten Ort bringen. Dort - an teils eigenartigen Stellen wie in einer Vase oder unter einem Container - werde es abgeholt.
Insgesamt wurden so zwischen Januar und April 2018 in der ganzen Schweiz 17 ältere Frauen geschädigt. Die Schadenersatzforderungen in der Gesamthöhe von rund einer halben Million Franken hat der 34-Jährige anerkannt.
Er war für das Abholen des Geldes zuständig. Dies räumte er auch ein. Sein Mitbewohner habe ihm jeweils den Auftrag dazu gegeben.
Hintermänner bleiben bis heute unbekannt
Er habe nicht geahnt, dass die Frauen betrogen worden seien. Der Kollege habe ihm erzählt, es handle sich um Geld, das die Frauen investieren wollten, erklärte der Mann vor Gericht.
Laut dem Obergericht habe er «vielleicht keine Details gekannt». Aber bei den Übergaben musste sein Handy in Verbindung mit den Hintermännern stehen. Spätestens da sei jedem klar gewesen, dass etwas faul ist, sagte der vorsitzende Richter. Der Mann habe das in Kauf genommen.
Es sei typisch, dass die Hintermänner die «gefährliche Drecksarbeit» einem Kleinen überliessen und selbst im Hintergrund blieben. Bis heute ist nicht bekannt, wer diese Hintermänner waren.