Tessiner Stimmvolk entscheidet über kantonale Pensionskasse
In Tessin entscheidet das Stimmvolk über die kantonale Pensionskasse. Das hat der Grosse Rat entschieden.
Das Stimmvolk hat das letzte Wort im Streit um die geplanten Rentenkürzungen der Kantonsangestellten. Dies hat der Tessiner Grosse Rat am Dienstag entschieden. Demnach soll der Souverän über eine von der Regierung vorgeschlagene Erhöhung der Beiträge entscheiden.
Gemäss Regierungsvorschlag soll die Erhöhung des Alterskapitals sowohl durch den Arbeitgeber – also den Kanton – als auch durch die Arbeitnehmer finanziert werden.
Das Rentenniveau soll für diejenigen, die eine mindestens 40-jährige Erwerbszeit aufweisen, erhalten bleiben. Für Angestellte mit einer kurzen Erwerbszeit wird die Rentenkürzung auf maximal zwei Prozent begrenzt.
Rentenkürzung ab 2024 in Kraft
Der Tessiner Grosse Rat erteilte dem Vorschlag am Dienstag grünes Licht, stimmte jedoch gleichzeitig im Rahmen des indirekten obligatorischen Finanzreferendums für einen Entscheid an der Urne. Das heisst: Die Tessinerinnen und Tessiner haben das letzte Wort in Sachen Ausgleichsmassnahmen für die Renten der Kantonsangestellten.
Die geplante Rentenkürzung soll 2024 in Kraft treten und würde rund 17'000 Versicherte bei der kantonalen Pensionskasse betreffen. Es wird befürchtet, dass die Renten um bis zu 40 Prozent gekürzt werden.
Die angekündigte Rentenkürzung hatte in der Vergangenheit mehrfach die Tessiner Kantonsangestellten mobilisiert. Zum Auftakt der Kantonsratssession gingen am Montag in Bellinzona zum wiederholten Male Gegner der Rentenkürzung auf die Strasse, im vergangenen Mai nahmen rund 600 Lehrerinnen und Lehrer an einem Streik teil.