Thuner Schrott-Karre sorgt für Verwunderung – Kapo Bern erklärt
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 26-Jähriger erblickt in Thun BE ein offensichtlich mehrfach beschädigtes Auto.
- Das Fahrzeug sei laut dem Nau.ch-Leser noch im Strassenverkehr unterwegs.
- Bei der Verkehrstauglichkeit sei die «Betriebssicherheit» entscheidend, so die Kapo Bern.
«Also ich würde mich in dieser Schrott-Karre im Strassenverkehr nicht mehr sicher fühlen», denkt sich Nau.ch-Leser Pascal J.* (26), als er am Bahnhof Thun BE ein graues Auto auf dem Parkplatz sieht.
Verständlich: Der Kleinwagen der Marke Daihatsu sieht ziemlich mitgenommen aus und ist offensichtlich mehrfach beschädigt.
Eine Scheibe ist vollständig zerstört. Anstelle dieser ist nun Klebeband angebracht. Dazu ist im Bereich des Auspuffs ein grosser Riss ersichtlich. Auch diverse Beulen weist das Auto auf und die Radkästen sind teilweise verrostet.
«Ist ein solches Auto auf den Schweizer Strassen überhaupt noch zugelassen? Riskiert der Fahrende hier nicht, von der Polizei gebüsst zu werden?», fragt sich der Thuner, als er wenig später im Zug nach Bern sitzt und noch immer an der «Schrott-Karre» herumstudiert.
Am nächsten Tag ist das graue Auto weg. Aber am übernächsten Morgen steht es wieder dort. Fazit: Mit diesem Daihatsu fährt noch jemand herum.
«Entscheidend ist die Betriebssicherheit»
Nau.ch nimmt die rechtlichen Fragen auf und erkundigt sich bei der Kantonspolizei Bern.
Diese verzichtet auf eine endgültige Beantwortung der Fragen – und bleibt trotz offensichtlicher Beschädigungen zurückhaltend. «Anhand von gesendeten Fotos geben wir keine Einschätzung zur Fahrtüchtigkeit von Fahrzeugen ab», heisst es.
Würdest du dich mit einem solch beschädigten Auto noch auf die Strassen trauen?
Die Beschädigungen eines Autos würden im Einzelfall geprüft. Entscheidend sei die «Betriebssicherheit eines Fahrzeuges». Diese dürfe nicht beeinträchtigt sein.
«Der Begriff ‹Betriebssicherheit› ist im Strassenverkehrsgesetz geregelt», lässt die Kapo Bern verlauten. «Fahrzeuge müssen so beschaffen und unterhalten sein, dass die Verkehrsregeln befolgt werden können. Und dass Führer, Mitfahrende und andere Strassenbenützer nicht gefährdet und die Strassen nicht beschädigt werden.»
Bei Polizeikontrolle wird abgeklärt, woher Schäden stammen
Klar ist: Sollte die Lenkerin oder der Lenker mit dem Daihatsu in eine Polizeikontrolle kommen, werde abgeklärt, woher die Schäden stammen. Und ob diese die Betriebssicherheit gefährden.
«Na ja, dann hoffe ich, dass die Fahrerin oder der Fahrer von einer Polizeikontrolle verschont bleibt. Sonst könnte es eng werden», meint Nau.ch-Leser Pascal J.*
* Name von der Redaktion geändert.