Thurgauer Obergericht prüft Beweise im Fall Hefenhofen
Im Berufungsprozess gegen einen Thurgauer Bauer stehen die Verfahrensfehler im Fokus.
Am Mittwoch hat am Thurgauer Obergericht der zweite Verhandlungstag für die Vorfragen im Berufungsprozess gegen einen Bauer aus Hefenhofen TG stattgefunden. Das Wort hatte der Anwalt des Beschuldigten. Er führte Verfahrensfehler ins Feld und plädierte dafür, dass die Beweise der Staatsanwaltschaft nicht verwertbar sind.
Für das Gericht stand die Frage im Zentrum, ob die Beweismittel im Strafverfahren gegen den ehemaligen Pferdehändler verwendet werden dürfen. Den Entscheid darüber fällt das Thurgauer Obergericht erst in einigen Tagen.
Der Anwalt des Pferdezüchters verwies darauf, dass die 2017 durchgeführte Hofräumung sowie die Beschlagnahmung und der Verkauf aller Tiere unverhältnismässig gewesen sei.
Beweise wegen Verfahrensfehlern nicht verwertbar?
Sämtliche Beweise, mit denen versucht werde, seinen Mandanten zu verurteilten, seien wegen Verfahrensfehler nicht verwertbar. So sei der damalige Zustand von Hof und Tieren nicht nachvollziehbar dokumentiert. Bereits die Vorinstanz habe die Versäumnisse der Behörden aufgezeigt.
Gemäss einem Gutachten seien ausserdem keine tierquälerischen Missstände festgestellt worden. Das Bezirksgericht Arbon bewertete 2023 tatsächlich die meisten Beweise gegen den vorbestraften Tierquäler als nicht verwertbar.
Auch Fotos von stark vernachlässigten Pferden, die den Fall ins Rollen brachten, hielten für die Richter als Beweis nicht stand. Wegen mehrfacher Tierquälerei und zahlreichen weiteren Delikten forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren.
Staatsanwaltschaft fordert Korrektur des Urteils
Die Staatsanwaltschaft stellte sich auf den Standpunkt, dass das Urteil des Bezirksgerichts Arbon korrigiert werden muss. Sie verlangte, zahlreiche Auskunftspersonen zum damals angetroffenen Zustand des Hofs zu befragen.
Die versäumte Beweiserhebung könne nicht Jahre später so korrigiert werden, kritisierte der Anwalt des Pferdezüchters. Das Obergericht könne nicht dazu gebraucht werden, nachträglich Beweise zu erheben. Der Hof des Pferdehändlers aus Hefenhofen ist gemäss Polizei am Mittwoch zwangsgeräumt worden. Im Dezember 2023 versteigerte das Betreibungsamt Wohnhaus und Weideland für 1,83 Millionen Franken.
Grund für die Zwangsversteigerungen waren Schulden des mit einem Tierhalteverbot belegten Landwirts. Der ehemalige Pferdebesitzer, der wegen eines Tierschutzfalls aus dem Jahr 2017 in Gerichtsverfahren verwickelt ist, weigerte sich jedoch, den Hof zu verlassen.
Zwangsräumung während des Prozesses
Am Mittwoch stand der Pferdezüchter vor dem Thurgauer Obergericht. Zeitgleich führte die Kantonspolizei die Zwangsräumung seiner Liegenschaft in Hefenhofen durch. Dies bestätigte ein Polizeisprecher gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Es handle sich um eine richterliche Ausweisung. Die Polizei sei zur Umsetzung beigezogen worden. «Das Gelände und die Liegenschaften werden kontrolliert und im Anschluss dem neuen Besitzer übergeben», so der Sprecher weiter.