Tiktok-Show! Drämmlerin in Basel tanzt während der Tramfahrt
Gesangs- und Tanzeinlagen für die sozialen Medien: Berufskolleginnen und -kollegen befürchten ein Sicherheitsrisiko und üben Kritik.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Tiktok-Video erbost in Basel die Tramfahrer.
- Was der singenden Drämmlerin nun blüht, wird nicht bekannt gegeben.
Sich in sozialen Medien zu inszenieren, gehört bei vielen Menschen mittlerweile zum Alltag. Dabei zeigen sie sich auch gerne einmal bei ihren beruflichen Tätigkeiten. Doch an gewissen Arbeitsstellen sollte aus Sicherheitsgründen auf Selbstinszenierung und Filmen verzichtet werden.
Diese Bedenken hat eine Wagenführerin der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) ausgeblendet. Sie zeigte sich singend und – soweit das die sitzende Position zulässt – tanzend im Führerstand eines Trams. Und das während der Fahrt!
Das Video machte die Runde auf der Plattform Tiktok und erboste ihre Drämmler-Kolleginnen und -Kollegen.
Viele zeigen sich besorgt um den Eindruck, den das Video vom Berufsstand vermittelt. «Die haben es ja schön: guter Lohn und tanzen während der Fahrt», ist etwa ein Kommentar, den die Drämmlerinnen und Drämmler nicht hören möchten.
«Sicherheit der Fahrgäste hat oberste Priorität»
Wesentlich mehr Gedanken machen sich die Angehörigen der BVB um die Sicherheit der Fahrgäste, die laut Branchenkennern nicht mehr zu 100 Prozent gewährleistet sein dürfte. «Die Sicherheit der Fahrgäste hat jederzeit oberste Priorität», schreibt BVB-Sprecher Matthias Steiger. Und: «Das von Ihnen beschriebene Video ist uns bekannt.»
Was der singenden Drämmlerin nun blüht, verrät Steiger aus Gründen des Persönlichkeitsrechts nicht.
Die internen Abklärungen und allfälligen Massnahmen würden wie in solchen Fällen üblich durchgeführt, sagt Steiger nur. Laut unbestätigten Quellen soll die Drämmlerin für kurze Zeit freigestellt worden sein.
Die BVB haben seit Dezember vergangenen Jahres einen eigenen Tiktok-Kanal. «Derzeit wird geprüft, wie dieser weiterentwickelt werden kann», schreibt Steiger. Ein Beispiel, wie es nicht sein darf, liegt nun vor.
Hinweis: Dieser Artikel von Fabian Schwarzenbach wurde zuerst im Basler Newsportal «OnlineReports» publiziert.