280 Unfälle mit Feuerwerk ereignen sich jedes Jahr in der Schweiz. Allein rund 105 Personen verletzen sich an Feierlichkeiten um den 1. August.
Feuerwerk am 1. August hat Licht- und Schattenseiten gleichermassen. Ein achtsamer und sachgerechter Umgang mit den Feuerwerkskörpern verhindert Verletzungen und Brände. (Archivbild)
Feuerwerk am 1. August hat Licht- und Schattenseiten gleichermassen. Ein achtsamer und sachgerechter Umgang mit den Feuerwerkskörpern verhindert Verletzungen und Brände. (Archivbild) - sda - Keystone/ENNIO LEANZA

Das Wichtigste in Kürze

  • 280 Unfälle mit Feuerwerk ereignen sich jedes Jahr in der Schweiz.
  • Ein grosser Anteil davon wäre vermeidbar.
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280 Unfälle mit Feuerwerk ereignen sich jedes Jahr in der Schweiz. Allein rund 105 Personen verletzen sich an Feierlichkeiten um den 1. August. Ein grosser Anteil davon wäre vermeidbar.

Die häufigste Ursache für Unfälle mit Feuerwerk ist «unachtsames oder fahrlässiges Verhalten», heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung der Beratungsstellen für Unfallverhütung (bfu) und für Brandverhütung (BFB) sowie der Suva vom Dienstag.

Die drei Institutionen raten generell von selbstgebasteltem Feuerwerk ab, das immer wieder zu Unfällen führe. Darüber hinaus seien Feuerwerke in der Schweiz in vier Kategorien eingeteilt. Konsumenten sollten sich bereits beim Kauf darüber informieren lassen und die Gebrauchsanleitungen lesen.

Wasser zum Löschen und Kühlen bereitstellen

BFB, bfu und Suva raten ganz allgemein, dass stets Wasser zum Löschen und Kühlen von Verbrennungen bereitstehen sollte. In Wohnungen und Häusern sollten während der Festtage Dachluken, Fenster und Türen geschlossen bleiben.

Im Umgang mit Feuerwerkskörpern verweisen die Beratungsstellen auf Sicherheitsabstände von 40 bis 200 Metern zu Waldrändern, Getreidefeldern und Gebäuden. Blindgänger, die nach dem Anzünden nicht losgegangen sind, sollte man auf keinen Fall nochmals anzünden und sich ihnen auch erst nach zehn Minuten nähern.

Stab nicht in Erde stecken

Zu Raketen empfehlen die drei Institutionen, dass der Stab nicht in die Erde gesteckt werden dürfe. Vielmehr seien sie aus einer gut verankerten Flache oder einem Rohr abzufeuern.

Ob Feiernde indes überhaupt ein Feuerwerk zünden dürfen, hängt letztlich von allfälligen Feuerverboten der Behörden ab. Die sichersten Informationen über die Lage an der Feuerwerk-Front kommen vom Bundesamt für Umwelt (Bafu), das in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Waldbrandgefahr erfasst. BFB, bfu und Suva verweisen auf die schweizweite Übersicht auf der Internetseite des Bafu.

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