Tödlicher Fotoausflug mit Zug – Sicherheit nicht gewährleistet
Im Juni 2019 verunglückte ein 63-jähriger Mann während eines Zugausfluges in der Waadt tödlich. Eine Untersuchung gibt dem Veranstalter schlechte Noten.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Juni 2019 ist ein Mann auf einem Zug-Fotoausflug in der Waadt ums Leben gekommen.
- Der 63-Jährige stürzte von einer Brücke mehrere Meter in die Tiefe.
- Eine Untersuchung zeigt nun, mehrere Sicherheitsmassnahmen wurden nicht eingehalten.
Beim tödlichen Unfall eines 63-jährigen Mannes in den Waadtländer Alpen im Juni 2019 sind mehrere Sicherheitsmassnahmen nicht eingehalten worden. Er verunfallte während eines Fotoausfluges mit einem historischen Zug. So hielt der Zug an gefährlichen Stellen an und das Zugpersonal war nicht genügend geschult.
Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Untersuchungsbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) hervor. Etwa 20 Personen waren an Bord dieses historischen Zuges des Unternehmens Transport public du Chablais (TPC). Der Konvoi hält auf der Strecke Aigle-Le Sépey-Les Diablerets an verschiedenen Orten an. Dies, damit die Fahrgäste aussteigen und Fotos machen können.
Mehrere Meter in die Tiefe gestürzt
Zum tödlichen Unfall kam es im Laufe des Nachmittags. Der Zug machte in der Mitte der Strecke oberhalb des Bahnhofs Exergillod Halt. Danach begaben sich die Teilnehmer der Reise wieder in die Waggons und setzten ihre Fahrt fort. Allerdings ohne den 63-Jährigen.
Die Gruppe bemerkte seine Abwesenheit jedoch erst, als sie am Bahnhof Aigle ankam. Daraufhin wurde eine Suche eingeleitet. Die Rettungskräfte fanden die Leiche des Mannes am Fuss der Brücke Pont des Folles. Er war offenbar mehrere Meter in die Tiefe gestürzt.
«Kein Halt auf einer Brücke»
Nach Ansicht der Sust führten mehrere Elemente zu einer gefährlichen Situation. «Der Halt hätte an einem vorgeschriebenen, von der Eisenbahngesellschaft auf der Grundlage einer Risikoanalyse bestimmten Stelle erfolgen müssen. Aber sicher nicht auf einer Brücke», sagte der Sust-Unfalluntersuchungsleiter Philippe Thürler auf Nachfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Das Betriebsreglement dieses Zuges enthielt jedoch keine Angaben über Fotohalte. Der Veranstalter nannte dem Lokomotivführer lediglich die gewünschten Fotohalte.
Dem Bericht zufolge müsste das Reglement jedoch festlegen, wo und wie die Fahrgäste aus dem Zug aussteigen dürfen. Dies, damit sie so wenig wie möglich gefährdet sind. Im vorliegenden Fall seien diese Fragen der Sicherheit und Begleitung kein Thema gewesen. Eine der genannten Massnahmen ist zum Beispiel, alle Touristen durch dieselbe Tür nach draussen zu bringen und zu zählen.
Ungenügende Ausbildung
Weiter kam die Sust zum Schluss, dass dem Zugbegleiter sicherheitsrelevante Tätigkeiten zugewiesen wurden. Dies, obwohl er für die Ausführung dieser Aktivitäten weder geschult noch geprüft worden war. Der Lokomotivführer wiederum hatte keine Kenntnis davon, dass der Zugbegleiter ungeschult war.
Bei den Anhörungen wurden von der Polizei verschiedene Zeugenaussagen gesammelt. Diese ermöglichen es jedoch nicht, die genauen Ereignisse während des Fotohaltes auf der Brücke zu rekonstruieren, schreibt die Sust. «Wir wissen nur, dass sich das Opfer beim Halt in der Kurve des Pont des Folles aus Gründen, die die Untersuchung nicht feststellen konnte, auf die linke Seite der Brücke bewegt hat, wo es keine Leitplanke gibt», heisst es im Bericht.
Genaue Todesursache unbekannt
Man habe nicht feststellen können, ob die Person durch Gleichgewichtsverlust von der Brücke gestürzt war, ob sie vom fahrenden Zug überrascht wurde oder ob sie durch den Versatz der Zugkomposition in der Kurve getroffen wurde.
Der 63-jährige Mann starb an den bei dem Sturz erlittenen traumatischen Verletzungen. Vorerkrankungen spielten für den Tod keine Rolle und eine toxikologische Untersuchung ergab keine Hinweise auf Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenkonsum.
Reglement anpassen
Die Sust empfiehlt dem Bundesamt für Verkehr, das Unternehmen Transport public du Chablais aufzufordern, ihr Reglement für Haltestellen zu ergänzen. Weiter müsse TPC sicherstellen, dass bei für die Eisenbahnsicherheit relevanten Tätigkeiten nur entsprechend ausgebildetes Personal zum Einsatz komme.
Massnahmen für Zugbegleitung für das gesamte TPC-Netz und ein Katalog für Haltestellen auf der Strecke seien in Ausarbeitung. Sie werden in die TPC-Richtlinien integriert, schreibt die Sust.