Trotz Hubertus von Lüttich: Kreuz und Hirsch dürfen zur Marke werden
In einer Sage um Hubertus von Lüttich ist das Hirsch-Kreuz-Bild ein wichtiges Symbol. Trotzdem darf Jägermeister das Bild jetzt als Marke registrieren.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Kräuterlikör-Hersteller Jägermeister darf sein Logo als Marke registrieren lassen.
- Das Gericht sieht im Hirsch-Kreuz-Logo keine Verletzung christlicher Werte.
- In der christlichen Hubertus-Sage ist das Kreuz über dem Hirsch ein wichtiges Symbol.
Ein Hirsch mit strahlendem Kreuz im Geweih lenkt die Gedanken eines Durchschnitts-Christen eher auf einen Kräuterlikör als auf religiöse Gefühle. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht in einem Markenstreit.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden: Das Hirsch-Logo des Kräuterlikörs Jägermeister kann auch in der Schweiz als Marke eingetragen werden.
Die deutsche Hersteller-Firma Mast-Jägermeister hatte die Marke bei der internationalen Organisation für geistiges Eigentum bereits für alle Bereiche registrieren lassen. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) wollte die Marke jedoch nur für Bekleidung und alkoholische Getränke eintragen.
Die Sage um Hubertus von Lüttich
Das IGE begründete seinen Entscheid folgendermassen: Die Kommerzialisierung einer Marke mit dem zentralen Symbol des Christentums könnte die religiösen Empfindungen der christlichen Käufer verletzen. Die Verwendung sei sittenwidrig.

Das sieht das Bundesverwaltungsgericht anders, wie es in einem am Montag veröffentlichten Urteil festhält. Der durchschnittliche Angehörige einer christlichen Glaubensgemeinschaft sehe im Logo kaum den Hubertushirsch, der auf eine Sage zurückgehe.
Diese besagt, Hubertus von Lüttich wurde auf der Jagd von einem Hirsch mit einem strahlenden Kruzifix zwischen den Geweihsprossen bekehrt. Der brutale Jäger wurde dadurch zu einem fürsorglichen Wohltäter.
«Religiöser Charakter überschrieben»
Durch die Verwendung des Logos durch die Firma seit 1935 hat die Abbildung gemäss Bundesverwaltungsgericht einen Bedeutungswandel mitgemacht. Trotz der Sage um Hubertus von Lüttich: «Der intensive Gebrauch hat den religiösen Charakter des strittigen Zeichens somit überschrieben», schreibt das Gericht in seinem Entscheid.

Dass auch andere Marken religiöse Symbole enthalten, zeigte die Firma Mast-Jägermeister im Beschwerdeverfahren auf. Sie legte einen Registerauszug einer Bildmarke vor, die nicht nur das christliche Kreuz, sondern auch den islamischen Halbmond enthält.
Beides ist Teil des Namens der schwedischen Heavy-Metal-Band «Ghost». Deren Sänger pflegt an Konzerten als «Papa Emeritus» oder «Cardinal Copia» aufzutreten.